Gerichtsverhandlung
Urteil zu Streit um Prostituiertenschutzgesetz
Münster (dpa)
Die Kommunen in NRW müssen nach einem neuen Gesetz des Bundes zum Schutz von Prostituierten Kosten stemmen. Das Land hat einmal dafür pauschal 6,4 Millionen Euro gezahlt. Den Kommunen reicht das nicht. Sie zogen vor den Verfassungsgerichtshof.
Knapp fünf Monate nach der mündlichen Verhandlung im Streit um Kosten für das Prostituiertenschutzgesetz verkündet der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am Montag (10.30 Uhr) ein Urteil. Kläger sind die Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln. Sie wehren sich dagegen, dass sie zusätzlich Aufgaben durch das seit 2017 geltende Gesetz des Bundes haben, deren Kosten aber nicht hinreichend durch das Land abgedeckt werden.
Die Städte müssen durch ihre Ordnungs- und Gesundheitsämter Leistungen erbringen. So gibt es eine Anmeldepflicht für Prostituierte und Beratungsgespräche. Das Land hatte für diese Aufgaben 2017 pauschal an alle Kreise und größeren Städte 6,4 Millionen Euro gezahlt. Der Streit dreht sich um die Zeit danach. Nach Auffassung des Landes ist die Schwelle einer wesentlichen Belastung nicht mehr überschritten worden. Das streiten die klagenden Kommunen ab.
Barbara Dauer-Lieb, Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofes hatte in der Verhandlung keine Tendenz erkennen lassen und sprach lediglich von einem komplexen Thema.
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