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Verabredung zum Mord: Angeklagte legen Revision ein

Aachen (dpa/lnw)

Von dpa

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Nach einer Verurteilung zu langen Haftstrafen vor dem Aachener Landgericht wegen der geplanten Ermordung einer Schwangeren fechten die Angeklagten das Urteil an. Alle hätten Revision eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts am Montag mit. Das Gericht hatte den 31-jährigen Ex-Freund der Schwangeren, der als Drahtzieher gilt, wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sein 38 Jahre alter Bruder und eine 24-jährige Frau wurden zu neun Jahren sowie zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen Verabredung zum Mord verurteilt. Die Frau war zur Tatzeit mit dem 31-Jährigen liiert.

Das Trio hatte laut Urteil den Tod der schwangeren Ex-Freundin des 31-Jährigen geplant. Die 24-Jährige hatte im Prozess berichtet, es sei überlegt worden, die Frau mit einem Stich in den Bauch oder durch den Sturz von einer Treppe zu töten. Letztlich kamen sie und der mehrfach vorbestrafte 38-Jährige der Schwangeren nicht nahe.

Wohl aber brachten sie die Mutter der Schwangeren nach einem fingierten Auffahrunfall in ihre Gewalt und zwangen sie zum Geldabheben. Sie sperrten die gefesselte und geknebelte Frau in ihrer Wohnung ein, hoben erneut Geld ab. Sie wollten zu der gekidnappten Mutter zurückkehren, um dort der schwangeren Tochter aufzulauern. Doch die Frau hatte sich befreien können und schon die Polizei alarmiert.

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