Wisent-Verein geht nach OLG-Urteil in Revision
Bad Berleburg (dpa)
Der Streit um die Auswilderung von Wisenten im Rothaargebirge geht erneut vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Trägerverein des Artenschutzprojektes kündigte am Mittwoch laut Mitteilung Revision am BGH gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm von Mitte Juli an. Die Richter in Hamm hatten entschieden, dass die klagenden Waldbauern aus dem benachbarten Sauerland nicht länger hinnehmen müssen, dass die Wisent-Herde ihre Grundstücke betritt und dort Schäden an ihren Bäumen anrichtet.
Die Richter hatten deutliche Kritik daran geübt, dass es nach einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2019 noch immer unterschiedliche politische Vorstellungen über die Fortsetzung des Projektes gibt. Sie bemängelten, dass die dauerhafte Ansiedlung und Freiheit der Tiere noch immer nicht in einem dritten öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt sei. Das OLG-Urteil bezieht sich auf den zweiten Vertrag, der die Freisetzung der Tiere regelt. Diese Phase ist nach Überzeugung der Richter seit Jahren abgelaufen. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat für das laufende Jahr eine Entscheidung zur Zukunft des Projektes angekündigt.
Wisente sind die größten Landsäuger Europas. Nachdem die Tiere in Deutschland lange als ausgerottet galten, ist im Rothaargebirge Deutschlands einzige freilebende Wisent-Herde angesiedelt worden. Zuletzt hatte die Herde knapp über 20 Tiere. Zuletzt waren junge Bullen geschossen worden, um die Gruppe zu verkleinern. Ein weibliches Tier wurde nach Angaben des Trägervereins beim Zusammenstoß mit einem Fahrzeug getötet.
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