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Die Corona-Lage im Kreis Paderborn am Mittwoch, 13. Oktober

18 neue Corona-Fälle

Paderborn

18 neue Corona-Fälle hat der Kreis Paderborn am Mittwoch, 13. Oktober, in seinem Lagebericht gemeldet (Stand: 11 Uhr). Da 63 weitere Personen nun als genesen gelten,   sind aktuell 233 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert (aktive Fälle). 

Symbolfoto. Foto: Jörn Hannemann

Am Dienstag lag die Zahl noch bei 278.

Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt: Paderborn 104, Delbrück 40, Salzkotten 32, Bad Lippspringe 14, Bad Wünnenberg 13, Hövelhof 12, Lichtenau 8, Borchen 7, Altenbeken 2, Büren 1.  

Das Landeszentrum Gesundheit (LZG) NRW und das Robert-Koch-Institut haben am Montagmorgen für den Kreis Paderborn eine Wocheninzidenz von 31,8 ausgewiesen (Stand 13. Oktober, 0 Uhr). Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner.

 26 Corona-Erkrankte müssen derzeit im Krankenhaus behandelt werden, elf von ihnen intensivmedizinisch. 1069 Personen befinden sich in Quarantäne.

13. Oktober 2021: Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn im Überblick.  Foto: Kreis Paderborn

Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Mittwoch, 13. Oktober,  bei 49,9.

Der Kreis Paderborn veröffentlicht auf seiner Website (hier geht es direkt zum Dashboard) für die Städte und Gemeinden „kreiseigene Inzidenzwerte, die auf unseren veröffentlichten und berechneten Zahlen beruhen“ (Stand 13. Oktober, 11 Uhr). Die 7-Tages-Inzidenz liegt demnach für Altenbeken bei 22 – Bad Lippspringe 30,5 – Bad Wünnenberg 32,8 – Borchen 14,8 – Büren 4,7 – Delbrück 62,4 – Hövelhof 30,8 – Lichtenau 37,9 – Paderborn 35,6 – Salzkotten 56,0. 

Blick auf die Altersverteilung

Nach Angaben des LZG sieht die Inzidenz im Kreis Paderborn wie folgt bei den verschiedenen Altersgruppen aus (Datenstand: 12.10., 0 Uhr).

0 bis 4 Jahre: 12,8

5 bis 9 Jahre: 46,7

10 bis 14 Jahre: 47,6

15 bis 19 Jahre: 24,7

20 bis 24 Jahre: 38,1

25 bis 29 Jahre: 23,1

30 bis 34 Jahre: 27,7

35 bis 39 Jahre: 30,5

40 bis 44 Jahre: 32,9

45 bis 49 Jahre: 81,5

50 bis 54 Jahre: 21,7

55 bis 59 Jahre: 16,6

60 bis 64 Jahre: 18,8

65 bis 69 Jahre: 29,0

70 bis 74 Jahre: 15,9

75 bis 79 Jahre: 30,3

80 bis 84 Jahre: 47,9

85 bis 89 Jahre: 78,2

über 90 Jahre: 0 

Mobile Impfaktion

Die Universität bietet in Zusammenarbeit mit dem Kreis Paderborn eine mobile Impfaktion an am Donnerstag, 14. Oktober zwischen 10:30 und 16 Uhr im Gebäude I, Ebene 1, auf dem Universitätsgelände (Warburger Straße 100). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfen lassen können sich nicht nur Studierende, Studieninteressierte und Mitarbeitende, sondern alle ab 16 Jahren, die sich impfen lassen möchten. Möglich sind sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen.

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen Biontech und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren). Mitzubringen zu den Impfungen ist ein Lichtbildausweis, die Krankenversicherungskarte, und sofern vorhanden, der Impfpass. 

Hintergrund

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie im Newsblog des WESTFALEN-BLATTES.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19: www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem eine Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen und eine Schnelltest-Seite inklusive Teststellen www.kreis-paderborn.de/schnelltest erstellt.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält. Unter der Rufnummer 116117 werden Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung beantwortet – kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr.

Hier informiert die Bundesregierung zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung, und hier das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona, aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung als PDF (gültig bis 29. Oktober).

Wie berichtet, werden bei der Bewertung der Corona-Lage in Nordrhein-Westfalen seit dem 11. September auch die Zahl der Corona-Patienten im Krankenhaus und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt (www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage). Konkrete Grenzwerte für die neuen Indikatoren legte die Schutzverordnung nicht mehr fest. Zu den wichtigsten Neuregelungen, die ab Oktober gelten, informiert das NRW-Gesundheitsministerium hier.

Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus:„Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“

 

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