Die Corona-Lage im Kreis Paderborn am Samstag: 19 neue Fälle
35,7 – Inzidenzwert unverändert niedrig
Paderborn/Salzkotten
Zum dritten Mal in Folge liegt die Inzidenz im Kreis Paderborn unter 50 und bleibt weiterhin knapp über dem nächsten Schwellenwert von 35: Das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) und das Robert-Koch-Institut (RKI) wiesen am Samstagmorgen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35,7 für den Kreis aus (Datenstand 0 Uhr).
Der Inzidenz-Wert ist zufällig genauso hoch wie am Vortag. Vor einer Woche lag er noch bei 94,2. Sollte die Inzidenz auch am Montag und Dienstag unter 50 liegen (der Sonntag zählt nicht), gibt es im Kreis weitere Lockerungen der Stufe 2 ab Donnerstag, 3. Juni. Beim LZG sind am Freitag 34 Corona-Fälle aus dem Kreis Paderborn in die Statistik eingeflossen (Vortag: 25). Davon datiert die Landeseinrichtung in Bochum 26 auf den Freitag selbst, die anderen 8 auf Tage davor (Nachmeldungen; siehe unten: Melde- und Übermittlungsverzug).
19 neue Corona-Fälle hat der Kreis Paderborn dann am Samstag bekannt gegeben (Stand 14 Uhr). Da keine weiteren Erkrankten genesen sind, sind derzeit 432 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 413). Diese aktiven Fälle verteilen sich nun wie folgt: Paderborn 195, Delbrück 68, Hövelhof 36, Salzkotten 31, Büren 29, Bad Lippspringe 25, Bad Wünnenberg 24, Borchen 10, Altenbeken 9, Lichtenau 5. Die Zahl der laborbestätigten Coronavirus-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie beträgt nun 10.325 und die Zahl der Erkrankten, die als genesen gelten, unverändert 9737. Weiterhin 156 Menschen sind in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben. Die Kreisverwaltung hatte am Freitag 19 neue Fälle bekannt gegeben (Stand 11 Uhr).
Neue Coronaschutzverordnung in NRW: 100 – 50 – 35 – Was nun wann gilt!
Angesichts sinkender Corona-Zahlen hat das Land Nordrhein-Westfalen Öffnungen und Lockerungen in zahlreichen Bereichen erlaubt. So ist ab Freitag, 28. Mai, in Kommunen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 Einkaufen im gesamten Einzelhandel ohne vorherigen negativen Corona-Test wieder möglich sein.
Voraussetzung ist, dass der Inzidenzwert in den jeweiligen Gebieten fünf Tage in Folge unter dem kritischen Wert von 100 liegt. Die seit dem 28. Mai geltende aktualisierte Corona-Schutzverordnung (PDF auf der Website des Landes) enthält drei Stufen von Inzidenzwerten, die unterschiedliche Öffnungsschritte für die Kommunen vorsehen: Stufe 1 bei einer Neuinfektionsrate unter 35 gerechnet auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, Stufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 für die Inzidenz 50 bis 100.
Lesen Sie dazu hier unseren Überblick „Das gilt in NRW“.
Inzidenzwerte im Kreis Paderborn und Schwellenwerte im Bund und in NRW
Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Die offiziellen Werte sind ausschlaggebend, wenn es um die Reduzierung und Verschärfung von Schutzmaßnahmen geht. Maßgeblich sind laut Infektionsschutzgesetz des Bundes, das mit der so genannten Notbremse am 23. April in Kraft trat (§ 28b hier im Wortlaut), und laut der aktuellen NRW-Schutzverordnung die Inzidenzwerte, die das RKI in einer Tabellendatei auf dieser Website veröffentlicht: https://www.rki.de/inzidenzen. Hier folgen die vergangenen sieben Werte für den Kreis Paderborn: 35,7 – 35,7 – 42,2 – 56,2 – 75,4 – 77,6 (Pfingstmontag) – 77,6 (Sonntag). Dabei handelt es sich jeweils um die tagesaktuell gemeldeten Werte, die nicht zu verwechseln sind mit denen nach Meldedatum beim LZG. Diese steigen durch Nachmeldungen rückwirkend. Sie sind hier auf der Website des Landeszentrums aufgelistet und dort über folgende Einstellungen zu finden: „Paderborn > Verlauf > alle Fälle > 7 Tage > pro 100.000“.
Wenn der Inzidenzwert von 100, 150 und 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, greift die „Bundesnotbremse“ in drei verschiedenen Stufen ab dem übernächsten Tag. Nach fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb einer Inzidenz von 100 treten die Maßnahmen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht abgestufte Öffnungen in Kommunen mit Inzidenzwerten unterhalb von 100, 50 und 35 vor. Dabei muss die Inzidenz diese Schwellenwerte auch an fünf Werktagen hintereinander unterschreiten.
Inzidenzwert: Kommunen im Kreis Paderborn
Der Kreis Paderborn veröffentlicht auf seiner Website (hier geht es direkt zum Dashboard) für die Städte und Gemeinden „kreiseigene Inzidenzwerte, die auf unseren veröffentlichten und berechneten Zahlen beruhen“ (Stand: Samstag, 29. Mai, 14 Uhr):
Altenbeken 43,9 (Freitag: 43,9) – Bad Lippspringe 37,0 (61,9) – Bad Wünnenberg 57,6 (49,4) – Borchen 29,9 (22,4) – Büren 37,2 (37,2) – Delbrück 56,3 (56,3) – Hövelhof 43,0 (43,0) – Lichtenau 28,4 (28,4) – Paderborn 28,4 (35,0) – Salzkotten 44,1 (52,1).
Auf dem Dashboard gibt der Kreis unter dem Reiter „Copyright“ Erläuterungen zur Sieben-Tages-Inzidenz (siehe dazu auch unten „Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug“).
Inzidenzwert: Blick in die Nachbarkreise
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Samstag, 29. Mai, bei 41,6 (Vortag: 44,8) und in Deutschland bei 37,5 (39,8). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 73,7 (76,7) – Hochsauerlandkreis 42,7 (41,2) – Höxter 35,7 (42,1) – Lippe 38,8 (41,1) – Soest 25,8 (26,2).
Impfzahlen
Laut Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat es im Kreis Paderborn bis einschließlich Donnerstag, 27. Mai, folgende Impfungen gegeben:
– in den Arztpraxen: 52.934 Erstimpfungen (Mittwoch: 51.676), 8.852 (7864) Folgeimpfungen, 9632 (8192) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
– im Kreis-Impfzentrum in der Salzkottener Sälzerhalle: 58.274 (58.271) Erstimpfungen, 32.397 (30.957) Folgeimpfungen, 32.403 (30.963) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
– mobile Teams: 11.833 (11.829) Erstimpfungen, 10.253 (10.222) Folgeimpfungen, 10.507 (10.476) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
www.corona-kvwl.de/impfbericht
Hintergrund
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19: www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem eine Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen und eine Schnelltest-Seite inklusive Teststellen www.kreis-paderborn.de/schnelltest erstellt.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Unter der Rufnummer 116117 werden Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung beantwortet – kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr.
Hier informiert die Bundesregierung zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung. Hier geht es direkt zum neuen Infektionsschutzgesetz, § 28b. Was die bundeseinheitliche sogenannte Notbremse regelt, ist hier zusammengefasst.
Infektionsschutzgesetz § 28b:Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung
(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen: [...] Das Robert Koch-Institut veröffentlicht im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen für alle Landkreise und kreisfreien Städte fortlaufend die Sieben-Tage-Inzidenz der letzten 14 aufeinander folgenden Tage. Die nach Landesrecht zuständige Behörde macht in geeigneter Weise die Tage bekannt, ab dem die jeweiligen Maßnahmen nach Satz 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten. Die Bekanntmachung nach Satz 3 erfolgt unverzüglich, nachdem aufgrund der Veröffentlichung nach Satz 2 erkennbar wurde, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 eingetreten sind.
(2) Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Für die Bekanntmachung des Tages des Außerkrafttretens gilt Absatz 1 Satz 3 und 4 entsprechend. Ist die Ausnahme des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 2 Buchstabe b wegen Überschreitung des Schwellenwerts von 150 außer Kraft getreten, gelten die Sätze 1 bis 3 mit der Maßgabe entsprechend, dass der relevante Schwellenwert bei 150 liegt.
Und hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Ein Überblick der aktuellen Regelungen findet sich hier: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Hier geht es direkt zur aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung (gültig ab 28. Mai; PDF). Darin:
I. Allgemeiner Teil – §1: Zielsetzung, Anwendungsbereich
(4) Im Hinblick auf das Infektionsgeschehen regelt diese Verordnung die erforderlichen Schutzmaßnahmen bezogen auf drei Stufen:
1. die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt,
2. die Inzidenzstufe 2, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 vorliegt,
und 3. die Inzidenzstufe 3, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 vorliegt.
Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.
Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
Kreis Paderborn: „Die Sieben-Tages-Inzidenz ... ist ein wichtiger Indikator für den Stand und die Entwicklung der Pandemie. Laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist der Inzidenzwert, der täglich vom Landeszentrum für Gesundheit (LZG) für die Kreise und kreisfreien Städte veröffentlicht wird, maßgeblich für eine Verschärfung bzw. Lockerung der Schutzmaßnahmen. Deshalb veröffentlichen wir als Inzidenzwert für den gesamten Kreis den vom LZG ausgewiesenen Wert. Für die Städte und Gemeinden veröffentlichen wir kreiseigene Inzidenzwerte, die auf unseren veröffentlichten und berechneten Zahlen beruhen. ... Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden. So meldet der Kreis Paderborn Personen mit einem positiven Schnelltest (POC-Test) als Infektionsfall und veröffentlicht diese, noch bevor er durch einen PCR-Test bestätigt wurde. Das LZG veröffentlicht hingegen gemäß den bundesweiten RKI-Vorgaben Infektionsfälle mit einem positiven PCR-Test. Alle Beteiligten sind grundsätzlich bemüht, diese Abweichungen möglichst gering zu halten. Sie sind aber teils aufgrund der Abläufe im Meldeprozess, teils aber auch aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen nie gänzlich vermeidbar.“ Quelle: Kreis Paderborn (Reiter „Copyright“)
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