Die Corona-Lage im Kreis Paderborn am Montag, 16. August
84 Neuinfektionen seit Freitag – „Ausbruchsgeschehen ist diffus“
Paderborn
Für den Zeitraum von Freitag, 11 Uhr, bis Montag, 11 Uhr, hat der Kreis Paderborn am Montagnachmittag 84 Corona-Neuinfektionen bekannt gegeben. „Im Kreis Paderborn gibt es keinen lokalen Corona-Hotspot“, stellt die Verwaltung fest. Das Ausbruchsgeschehen sei diffus. Die Inzidenz liegt am fünften Tag infolge über dem Schwellenwert von 35.
30 von den 84 Fällen entfielen, wie berichtet, auf Samstag.
63 weitere Erkrankte haben den Angaben zufolge eine akute Infektion überstanden. Demnach sind derzeit 370 Menschen im Kreis offiziell mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infiziert. Diese aktiven Fälle verteilen sich wie folgt: Paderborn 209, Delbrück 40, Büren 25, Bad Lippspringe 25, Bad Wünnenberg 21, Salzkotten 20, Hövelhof 18, Altenbeken 5, Borchen 4, Lichtenau 3.
Die Zahl der im Krankenhaus behandelten Corona-Patienten steigt auf 22, von denen sieben intensivmedizinisch behandelt werden. 1102 Personen befinden sich in Quarantäne.
Inzidenzwerte im Kreis Paderborn und Schwellenwerte in NRW
Das Robert-Koch-Institut (RKI) wies am Montagmorgen für den Kreis Paderborn einen Wert von 52,9 aus (Datenstand: 0 Uhr). Er blieb gegenüber Sonntag gleich, da der Kreis am Sonntag keine Neuinfektionen meldet. Das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) rundete jeweils auf 53.
Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Die offiziellen Werte sind ausschlaggebend, wenn es um die Reduzierung und Verschärfung von Schutzmaßnahmen geht. Maßgeblich sind (auch für die NRW-Coronaschutzverordnung) die Inzidenzwerte, die das RKI in einer Tabellendatei auf dieser Website veröffentlicht: https://www.rki.de/inzidenzen. Hier folgen die jüngsten acht Werte für den Kreis Paderborn: 52,9 – 52,9 – 47,8 – 41,3 – 39,6 – 33,1 – 35,4 – 44,5.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung Ende Juli bis zum 19. August verlängert (aktuelle Fassung als PDF). Es gibt weiterhin vier Inzidenzstufen: Stufe 0 (Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10), Stufe 1 (10 bis 35), Stufe 2 (35 bis 50) und Stufe 3 (über 50). Eine Zuordnung zur Stufe 3 erfolgt derzeit nicht (siehe unten). Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe geschieht, wenn der jeweilige Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird – mit Wirkung für den übernächsten Tag. In die andere Richtung sind fünf Tage erforderlich. Der Kreis Paderborn befindet sich seit dem 29. Juli in der Stufe 1. Diese Regeln gelten: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.
Das NRW-Gesundheitsministerium veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum und die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw. Die dort gemachten Angaben sind rechtsverbindlich.
Inzidenzwert: Blick in die Nachbarkreise
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Montag, 16. August, bei 54,4 und in Deutschland bei 35. Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 56,7 – Hochsauerlandkreis 33,5 – Höxter 25,0 – Lippe 56,1 – Soest 28,8.
Impfzahlen
Laut Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat es im Kreis Paderborn bis einschließlich Sonntag, 15. August, folgende Impfungen gegeben:
– in den Arztpraxen: 89.352 Erstimpfungen, 72.087 Folgeimpfungen, 78.878 vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
– im Kreis-Impfzentrum in der Salzkottener Sälzerhalle: 75.594 Erstimpfungen, 73.778 Folgeimpfungen, 75.273 vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
– mobile Teams: 18.408 Erstimpfungen, 11.756 Folgeimpfungen, 14.815 vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
Zudem impfen noch Krankenhäuser und Betriebsärzte.
Im Kreis Paderborn sind den Angaben der Verwaltung zufolge bislang 182.575 Menschen (59,3 Prozent der Bevölkerung) vollständig geimpft. 197.780 (64,25 %) haben eine Erstimpfung erhalten.
www.corona-kvwl.de/impfbericht
Dashboard des Kreises Paderborn zu Corona-Impfungen
Hintergrund
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19: www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem eine Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen und eine Schnelltest-Seite inklusive Teststellen www.kreis-paderborn.de/schnelltest erstellt.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Unter der Rufnummer 116117 werden Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung beantwortet – kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr.
Hier informiert die Bundesregierung zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung.
Und hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Überblick der aktuellen Regelungen: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung als PDF (gültig ab 30. Juli bis 19. August 2021;). Darin:
I. Allgemeiner Teil: § 1 Zielsetzung, Inzidenzstufen
(4) Im Hinblick auf das Infektionsgeschehen regelt diese Verordnung die erforderlichen Schutzmaßnahmen bezogen auf folgende Stufen:
1. die Inzidenzstufe 0, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 10 vorliegt,
2. die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 10, aber höchstens 35 vorliegt,
3. die Inzidenzstufe 2, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 vorliegt, und
4. die Inzidenzstufe 3, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 vorliegt.
Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Nur wenn ein nicht lokal begrenzter und dynamischer Anstieg vorliegt, kann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales diese Frist mit gesonderter Begründung auf bis zu drei Tage verkürzen. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw. Beruht die Überschreitung einer Inzidenzstufe maßgeblich auf einem klar abgrenzbaren Infektionsgeschehen in einer Einrichtung oder einem Unternehmen und ist eine Ausbreitung nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund der wirksamen Kontaktnachverfolgung nicht zu erwarten, kann das Ministerium von der Ausweisung der höheren Inzidenzstufe absehen. Diese Entscheidung ist gesondert in der vorstehend genannten Veröffentlichung auszuweisen.
(5) Abweichend von Absatz 4 erfolgt aufgrund der geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen vorläufig bis zum 19. August 2021 keine Zuordnung zur Inzidenzstufe 3. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit dem Ministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen gemäß § 21 Absatz 2 Satz 2.
Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
Kreis Paderborn: „Für die Städte und Gemeinden veröffentlichen wir kreiseigene Inzidenzwerte, die auf unseren veröffentlichten und berechneten Zahlen beruhen. ... Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden. So meldet der Kreis Paderborn Personen mit einem positiven Schnelltest (POC-Test) als Infektionsfall und veröffentlicht diese, noch bevor er durch einen PCR-Test bestätigt wurde. Das LZG veröffentlicht hingegen gemäß den bundesweiten RKI-Vorgaben Infektionsfälle mit einem positiven PCR-Test. Alle Beteiligten sind grundsätzlich bemüht, diese Abweichungen möglichst gering zu halten. Sie sind aber teils aufgrund der Abläufe im Meldeprozess, teils aber auch aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen nie gänzlich vermeidbar.“ Quelle: Kreis Paderborn (Reiter „Copyright“)
Startseite