16. Juli 1821: Päpstliche Bulle macht Paderborn zur zweitgrößten Diözese Preußens
Als das Bistum deutlich wuchs
Paderborn
1999 hat das Erzbistum Paderborn 1200. Geburtstag gefeiert. 799 war es bei der Begegnung von Papst Leo III. und Karl dem Großen gegründet worden. Aber auch an diesem Freitag, 16. Juli, kann ein Jubiläum gefeiert werden: Mit der Päpstlichen Bulle „De salute animarum“ (Über das Heil der Seelen) wurde vor 200 Jahren das Paderborner Bistum neu umschrieben und dadurch zum damals zweitgrößten Bistum in Preußen, teilte das Erzbistum mit.
Nach dem Wiener Kongress unterzeichnete Papst Pius VII. am 16. Juli 1821 die Vereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Preußen über die Neuordnung der Bistümer. Diese veränderte den Zuschnitt des Bistums grundlegend und vergrößerte seine Fläche immens. Durch die Bulle wurde aus dem überschaubaren Bistum ein flächenmäßig sehr großes.
Im Süden und Westen wurde es durch den Hellweg, Teile des Ruhrgebiets sowie das Sauerland erweitert. Im Osten wurde es stark erweitert: Es kamen das Bistum Corvey sowie Teile der Bistümer Mainz, Köln, Osnabrück sowie des Apostolischen Vikariats Minden, Halberstadt und Magdeburg hinzu. Das Sauerland, das zum Fürsterzbistum Köln gehörte, wurde dem Bistum ebenfalls angegliedert. Zudem kam nahezu das gesamte Gebiet des heutigen Bistums Magdeburg zu Paderborn. 1994 wurde dieser Schritt allerdings mit der Neugründung des Bistums Magdeburg wieder rückgängig gemacht.
Die Vereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und Preußen machte das neue Bistum zu einem Diaspora-Bistum. Flächenmäßig wurde es nur noch vom Bistum Breslau übertroffen. Die im Osten eingegliederten Teile behielten aufgrund der großen Entfernungen sowie ihrer Tradition einen eigenen Status. Sie wurden zu Bischöflichen Kommissariaten gemacht. Im Laufe der Zeit entwickelten sich die Kommissariate Heiligenstadt, Erfurt und Magdeburg. Heiligenstadt und Erfurt wurden nach dem Preußenkonkordat 1929/30 dem Bistum Fulda eingegliedert.
Rasantes Wachstum
Bestand das bisherige Fürstbistum Paderborn aus 99 Pfarreien, so waren es 1821 nunmehr 391. Durch Pfarrei-Neugründungen und Neuumschreibungen waren 1913 insgesamt 545 Pfarreien und 248 Pfarrvikarien und somit 793 selbstständige Seelsorgebezirke im Bistum organisiert. 1929 hatte sich die Zahl der Seelsorgebezirke auf 891 erhöht. Das Fürstbistum hatte bei seiner 1802 im Zuge der Säkularisation erfolgten Auflösung 100.000 Einwohner, die fast alle katholisch waren. Durch die Erweiterung lebten 1826 insgesamt 1,93 Millionen Menschen im Bistum Paderborn, davon waren 430.000 (22 Prozent) katholisch.
„De salute animarum“ ordnete allerdings nicht allein territoriale Zuordnungen, sondern beinhaltete auch Regelungen für das Verhältnis von Staat und Kirche, etwa zu Fragen der Finanzierung der Kirche. Zum Ausgleich für die Enteignungen durch die Säkularisation blieb es bei jährlichen Zahlungen aus der Staatskasse an die Kirche. Der Heilige Stuhl erhielt das Recht, den Dompropst zu bestimmen, während das Domkapitel das Wahlrecht für den Bischof behielt.
1930 wurde das Bistum dann mit der Bulle „Pastoralis officii nostri“ zum Erzbistum erhoben. 1958 entstand das Bistum Essen und das Erzbistum trat an das neu eingerichtete Ruhr-Bistum die Dekanate Bochum, Gelsenkirchen, Hattingen, Wattenscheid und angrenzende Gebietsteile ab.
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