Gericht: „Es war versuchter Totschlag“ – Hiddenhauser (39) hatte Angst vor Blutrache
Bewährungsstrafe für Schüsse auf Polizisten
Hiddenhausen
Für das Gericht war es ein versuchter Totschlag: Weil er jedoch glaubhaft versichern konnte, am 17. Dezember aus Angst vor einer Blutfehde und damit verbundener Todesgefahr in seinem Haus auf SEK-Beamte geschossen zu haben, ist ein 39 Jahre alter Hiddenhauser am Montag vom Landgericht Bielefeld lediglich zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
In das Strafmaß flossen zudem eine gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und der illegale Besitz einer halbautomatischen Waffe ein. „Er hat in Kauf genommen, einen Menschen zu töten, aber es nicht gewollt“, urteilte die Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Georg Zimmermann. Der Hiddenhauser habe in Erwartung eines Angriffs mit bedingtem Vorsatz gehandelt.