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Gericht beanstandet im Eilverfahren Pfosten auf der Bielefelder Klasingstraße

Altstadt-Sperre wohl rechtswidrig

Bielefeld

Bislang richtete sich die Kritik am Verkehrsversuch in der Altstadt vor allem am Zeitraum, an der Ausdehnung auf den Waldhof, am Zeitpunkt nach dem Corona-Lockdown und die mangelnde Einbeziehung betroffener Kaufleute. Jetzt hat sich erstmals das Verwaltungsgericht Minden mit dem Altstadttest befasst – und vor allem eine Maßnahme beanstandet.

Von Peter Bollig

Noch stehen die Pfosten auf der Klasingstraße. Im Eilverfahren wurden sie als offensichtlich rechtswidrig eingestuft. Falls Anlieger jetzt klagen, muss die Stadt sie beseitigen. Foto: Thomas F. Starke

In einem Beschluss nennt die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts die Sperrung der Klasingstraße „offensichtlich rechtswidrig“, spricht von Ermessensfehlern, falschen Begründungen und fehlenden Voraussetzungen für den Verkehrsversuch.

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