Gericht beanstandet im Eilverfahren Pfosten auf der Bielefelder Klasingstraße
Altstadt-Sperre wohl rechtswidrig
Bielefeld
Bislang richtete sich die Kritik am Verkehrsversuch in der Altstadt vor allem am Zeitraum, an der Ausdehnung auf den Waldhof, am Zeitpunkt nach dem Corona-Lockdown und die mangelnde Einbeziehung betroffener Kaufleute. Jetzt hat sich erstmals das Verwaltungsgericht Minden mit dem Altstadttest befasst – und vor allem eine Maßnahme beanstandet.
In einem Beschluss nennt die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts die Sperrung der Klasingstraße „offensichtlich rechtswidrig“, spricht von Ermessensfehlern, falschen Begründungen und fehlenden Voraussetzungen für den Verkehrsversuch.