Stadt Bielefeld erlässt Allgemeinverfügung, die seit Samstag in Kraft ist und die für zwei Jahre gilt
Bäume an der Herderstraße stehen unter Schutz
Bielefeld
Die Bäume in der ehemaligen Briten-Siedlung an der Herderstraße stehen unter Schutz. Am Samstag ist die Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten, nach der größere Bäume nicht mehr gefällt werden dürfen. Ansonsten droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Begründet wird die Unterschutzstellung damit, dass es sich um alten und wertigen Baumbestand handelt, der zur Identifikation der Anwohner mit ihrem Wohnumfeld beitrage und im Sommer eine Überhitzung des Umfeldes verhindere. Darüber hinaus sei der Alleecharakter ortsbildprägend, so die Stadt.
Damit setzt die Verwaltung den Wunsch der Bezirksvertretung Stieghorst um, noch bevor sie das Ergebnis des Prüfauftrags, den die Kommunalpolitiker in ihrer Dezember-Sitzung formuliert hatten, in der kommenden Sitzung an diesem Donnerstag (17 Uhr, Forum Haus 2 der Friedrich Wilhelm Murnau-Gesamtschule) vorstellt.
Hintergrund ist, wie berichtet, dass die Häuser östlich der Herderstraße, in denen bis zum Abzug der britischen Streitkräfte Soldaten mit ihren Familien lebten, nun verkauft werden.
Nachbarn, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnen, hatten daraufhin beobachtet, dass manche der Neu-Eigentümer offensichtlich einige der Bäume gefällt haben und hatten sich daraufhin an die Stadtverwaltung und auch an die Politik gewandt.
Da es in Bielefeld jedoch seit vielen Jahren keine Baumschutzsatzung mehr gibt, schien es zunächst fraglich, ob und wie geregelt werden kann, dass die Bäume stehen bleiben.
Die Fraktion der Grünen in der Stieghorster Bezirksvertretung hatte daraufhin im Dezember einen Antrag eingebracht, zu prüfen, wie die Bäume als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden können. Diesen Antrag hatten die Bezirkspolitiker einstimmig beschlossen.
Auf der Tagesordnung für die Sitzung am Donnerstag steht der Bericht des städtischen Umweltamtes dazu. Doch offensichtlich hat die Verwaltung schon vorher reagiert und die am Samstag veröffentlichte Allgemeinverfügung erlassen. Nach dieser sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern geschützt. Laut Verfügung sind „alle Handlungen, die zu einer Beseitigung, Zerstörung, Beschädigung, Veränderung, nachhaltigen Störung des Wachstums oder einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der gesicherten Bäume führen können, verboten“.
Erlaubt sind hingehen Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und zum Schutz. Ausnahmen von der Allgemeinverfügung, die zunächst auf zwei Jahre befristet ist, sind möglich, wenn ein Baum krank ist oder von ihm Gefahr ausgeht.
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