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Tödliche Messerstecherei in Bielefeld: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil des Landgerichtes ein

Bluttat wird Fall für Bundesgerichtshof

Bielefeld

Achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags und anderer Gewalttaten und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Alkohol- und Drogenproblemen: So lautete am Dienstag der Vorwoche das Urteil eines Bielefelder Jugendschwurgerichts über einen 19-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will diese Entscheidung nicht akzeptieren und zieht vor den Bundesgerichtshof. Dem Vernehmen nach will die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes.

Jens Heinze

Blick auf den Tatort an der Stadtbahnhaltestelle Schelpmilser Weg: Freunde des Opfers trauerten um den Erstochenen. Foto: Thomas F. Starke

Die Große Strafkammer fand den Angeklagten unter anderem für schuldig, in der Nacht zum 1. Mai 2020 nahe seines Wohnortes in Bielefeld-Baumheide an der Stadtbahnhaltestelle Schelpmilser Weg einen Bielefelder (17) erstochen zu haben. Rechtlich stufte das Jugendschwurgericht die Bluttat am Zufallsopfer als Totschlag ein. Mordmerkmale, wie sie in der Anklage standen, sahen die Richter dagegen nicht.

Die Staatsanwaltschaft, die im Prozess aber eine Verurteilung wegen Mordes gefordert hatte, sah dagegen das Mordmerkmal der Habgier beim Angeklagten als erfüllt an. Grund: Der 19-Jährige hatte bei einem gescheiterten Raubversuch mit einem Küchenmesser auf den 17-Jährigen eingestochen, weil das Zufallsopfer dem Täter seine Wertsachen nicht übergab.

Nun zieht die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Jugendschwurgerichts vor den Bundesgerichtshof (BGH). „Es wurde Revision eingelegt“, bestätigte Landgerichtssprecher Guiskard Eisenberg auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft wartet derzeit auf das schriftliche Urteil, um ihre Revision zu begründen und dem BGH in Karlsruhe vorzulegen.

Nach den Feststellungen des Jugendschwurgerichts waren es starker Alkohol- und Drogenkonsum, die den 19-Jährigen aus Bielefeld-Baumheide enthemmten und ihn von Anfang Februar 2019 an immer neue Gewalttaten verüben ließen. Im Prozess ging es neben der tödlichen Messerstecherei vom vergangenen Jahr um vier weitere Attacken, die der Angeklagte 2019 in Bielefeld als damals 17-Jähriger begangen hatte.

So suchte der aggressive Baumheider förmlich nach Streitopfern, um diese grundlos brutal krankenhausreif zu schlagen. Auf Beute kam es ihm nicht an, hieß es vom Landgericht.

Dort könnte der 19-Jährige bald wieder wegen eines weiteren Verbrechens vor einer Großen Strafkammer stehen. Er soll an der Vergewaltigung einer Minderjährigen beteiligt gewesen sein.

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