Ex-Mitarbeiter legt Feuer – Staatsanwalt fordert viereinhalb Jahre Haft für Angeklagten
Brandstiftung: 400.000 Euro Schaden
Bielefeld (WB). Mehr als drei Monate nach dem Auftakt des Prozesses um die Brandstiftung in einer Kfz-Werkstatt an der Stadtheider Straße wollen am kommenden Mittwoch die Richter der 20. Großen Strafkammer des Landgerichtes die Urteile verkünden. Donnerstag wurden die Plädoyers gehalten.
Staatsanwalt Veit Walter forderte für einen ehemaligen Mitarbeiter (30) der Werkstatt 4 Jahre und sechs Monate Haft. Der geständige Angeklagte hatte, aufgezeichnet von der laufenden Videoüberwachung des Betriebes, am 1. März vergangenen Jahres hochentzündlichen Bremsenreiniger in einer Halle verschüttet und den Brandbeschleuniger angezündet. Vor der Tat will der Mann Kokain und hochprozentigen Alkohol konsumiert haben.
Der Schaden jedenfalls war immens. Ging die Feuerwehr in einer ersten Schätzung von 100.000 Euro aus, bezifferte ein Sachverständiger der Gebäudeversicherung den Schaden später auf etwa 400.000 Euro.
Motiv ungeklärt
Das Motiv des Brandstifters bleibt auch nach mehr als einem Vierteljahr Prozessdauer ungeklärt. Mal hatte der Bielefelder behauptet, der angeblich finanziell klamme 56-jährige Betreiber der Werkstatt habe ihn zur Tat angestiftet, um die Versicherung zu betrügen. Dann sagte der Ex-Mitarbeiter aus, alleine gehandelt zu haben.
Am Tag vor dem Feuer soll sich der Mann mit seinem Chef gestritten haben. Diese widersprüchlichen Aussagen und wiederkehrende Erinnerungslücken des Brandstifters führten bereits dazu, dass zwei weitere der Mittäterschaft angeklagte Werkstatt-Mitarbeiter (22/26) vor knapp vier Wochen freigesprochen wurden.
Einen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geforderten Freispruch erwartet ebenfalls der Werkstatt-Betreiber, der noch mit auf der Anklagebank sitzt. Sein Rechtsanwalt Dirk Thenhausen fasste in seinem Plädoyer zusammen, warum der 56-Jährige nichts mit der Brandstiftung zu tun haben soll. So hätte die Versicherung das Geld für den Brandschaden nicht an den Chef der angemieteten Werkstatt, sondern an den Eigentümer des Gebäudes an der Stadtheider Straße gezahlt. Auch hätten sich Vermutungen von Kripo und Staatsanwaltschaft, wonach der Werkstatt-Betreiber eine hohe fünfstellige Summe brauchte, um einen stillen Teilhaber auszuzahlen, nicht beweisen lassen, erklärte Verteidiger Thenhausen.
Vom Chef angestiftet?
Rechtsanwalt Wilfried Ewers, der den 30-jährigen Brandstifter vertritt, forderte für seinen Mandanten eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Rechtsanwalt ging in seinem Plädoyer nach wie vor davon aus, dass es sich bei dem gezielt gelegten Feuer um ein im Vorfeld abgesprochenes Komplott zwischen dem Werkstatt-Betreiber und drei seiner Mitarbeiter handele.
Der 30-Jährige sei vom Chef zur Tat angestiftet worden, sagte der Verteidiger. Nach Ansicht von Rechtsanwaltes Ewers habe sich sein Mandant als Brandstifter lediglich in einem minderschweren Fall schuldig gemacht.
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