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OB setzt Straßen NRW Frist zum Schildertausch an Bielefelds Stadtautobahn, steht selbst aber in der Kritik

Clausen drängt auf Tempo 80 am OWD

Bielefeld (WB). Auch fünf Monate nach der Rüge durch das Verwaltungsgericht Minden hat die Stadt Bielefeld noch keine Entscheidung über Lärmschutzmaßnahmen am Ostwestfalendamm getroffen. „Wir sind aber nicht inaktiv“, betont Olaf Lewald, Leiter des Amtes für Verkehr. So habe Oberbürgermeister Pit Clausen beim Landesbetrieb Straßen NRW Druck gemacht, endlich Tempo 80 zumindest auf einem Teilstück auszuschildern – was Straßen NRW schon im Juni versprochen, die Stadt sogar schon 2019 angeordnet hat. Clausen hat dem Landesbetrieb eine Frist bis zum 10. Oktober gesetzt. Aber auch die Stadt selbst gerät unter Druck. Denn die Anwohner, die gegen die Stadt auf ausreichenden Lärmschutz geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Minden Recht bekommen haben, wollen jetzt Taten sehen.

Peter Bollig

Vor Monaten waren sich Straßen NRW und die Stadt Bielefeld einig über eine Tempo-Reduzierung auf dem OWD zwischen Haller Weg und Abfahrt Quelle, um die besonders betroffenen Anlieger vor Lärm zu schützen. Weil der Landesbetrieb bis heute keinen Austausch der Verkehrsschilder vorgenommen hat, hat der Oberbürgermeister jetzt eine Frist gesetzt. Foto: Bernhard Pierel

„Seit fünf Monaten warten die Anlieger darauf, dass etwas geschieht“, schreibt Heike Winkelmann von der Initiative gegen Lärm am OWD in einem offenen Brief an Pit Clausen. Sie fordert den OB auf, der rechtlichen Verpflichtung aus dem Urteil nachzukommen. Anwohner hatten einen unzureichenden Lärmschutz am OWD beklagt. Das Gericht stellte daraufhin rechtliche Fehler in der Entscheidung der Stadt fest, warum sie nur das erlaubte Tempo auf 80 Stundenkilometer drosselte, darüber hinaus aber keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen vornahm.

Lärmwerte wurden neu berechnet

Das Verwaltungsgericht hatte betont, dass die Stadt nicht unbedingt weitere Maßnahmen zum Lärmschutz ergreifen müsse, verlangte aber, dass es eine diesmal rechtsfehlerfreie neue Entscheidung gegenüber den Anliegern geben müsse . In diesem Zuge muss die Verwaltung prüfen, ob nicht doch weitere lärmmindernde Maßnahmen wie etwa eine weitere Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit angemessen wären. Zumal das Gericht beanstandet hat, dass bei der Lärmberechnung nur Laster ab 3,5 Tonnen berücksichtigt wurden, nicht aber bereits Transporter ab 2,8 Tonnen, die ebenfalls als Lkw gewertet werden müssten – und die hauptsächlich zum Lärm beitragen.

„Wir haben die Lärmwerte daraufhin neu berechnet“, sagt Olaf Lewald. Herausgekommen ist, dass auf dem 800 Meter langen Teilstück zwischen der Brücke Haller Weg und der Ausfahrt Quelle Anwohner besonders vom Lärm betroffen sind. Stadt und Landesbetrieb hatten daher im Juni vereinbart, dass für dieses Stück vorübergehend Tempo 80 angeordnet wird, bis irgendwann lärmmindernder Asphalt eingebaut wird. Das wäre auch nur ein erster Schritt, meint Olaf Lewald, denn eigentlich steht noch die Anordnung der Stadt vom November 2019 im Raum, auf dem ganzen OWD tagsüber Tempo 80 anzuordnen.

Die Stadt hatte auf dem Teilstück in ihrem Zuständigkeitsbereich zwischen Tunnel und Johannistal die 100er-Schilder gegen 80er ausgetauscht – der Landesbetrieb, zuständig für den Abschnitt Johannistal bis A33, hat sich bis heute verweigert. Und das auch für den 800-Meter-Abschnitt, über den eigentlich Einigkeit herrschte. Allerdings hieß es bei Straßen NRW zuletzt, man warte für den Schilderaustausch noch auf eine Anordnung der Stadt. Im Amt für Verkehr indes ist man überzeugt: „Die braucht es nicht, es gilt ja noch die Anordnung für den ganzen OWD von November 2019“, so Olaf Lewald.

Anlieger fordern Tempo 60

Und wenn sich Straßen NRW über den 10. Oktober hinaus verweigert? „Das müsste das Rechtsamt klären“, sagt Lewald. Möglicherweise werde dann die Bezirksregierung in Detmold eingeschaltet, oder die Stadt nähme den Austausch der Schilder selber vor als so genannte Ersatzvornahme. Die Möglichkeiten würden dann geprüft, es gebe aber Signale vom Landesbetrieb, dass er die Tempo-80-Schilder auf dem 800-Meter-Teilstück fristgerecht anbringen wolle, sagt der Amtsleiter.

Eine neue Entscheidung der Stadt über weitere Lärmschutzmaßnahmen nach dem Gerichtsurteil will die Stadt voraussichtlich noch 2020 treffen. Lewald: „Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis steht noch aus.“ Fachleute sollen darin die verkehrsrechtliche Bedeutung der Stadtautobahn herausarbeiten. Die Stadt hatte vor Gericht argumentiert, dass eine weitere Tempo-Absenkung der Funktion des OWD widerspreche, Verkehr möglicherweise auf Ausweichrouten verdrängen werde. Das Verwaltungsgericht vermisste dazu einen hinreichenden Beleg. Aber erst mit dem Gutachten in der Hand wolle die Stadt entscheiden, ob weitere lärmmindernden Maßnahmen sinnvoll wären – und wenn ja, welche.

„Wir erwarten von der Verwaltung, dass sie endlich die Gesundheit der Anwohner schützt“, schreibt Heike Winkelmann. 80 Stundenkilometer als Höchstgeschwindigkeit reichen aus Sicht der Initiative nicht aus, sie regt Tempo 60, höhere Lärmschutzwände, neue Brückenlager und Geschwindigkeitskontrollen an.

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