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Ankündigung von Digitalcourage

Datenschützer wollen gegen Polizeigesetz in NRW klagen

Bielefeld/Düsseldorf (epd). Die Datenschutzorganisation Digitalcourage aus Bielefeld will gegen das neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

Symbolbild. Foto: dpa

Die im Dezember im Düsseldorfer Landtag beschlossenen Gesetzesverschärfungen brächten die Unschuldsvermutung und andere rechtsstaatliche Grundsätze ins Wanken, kritisierte Kerstin Demuth vom Verein Digitalcourage am Dienstag in Bielefeld. So werde das Gesetz bislang nicht etwa gegen Terroristen, sondern gegen Umweltschützerinnen angewendet.

Hintergrund ist die Festnahme von sieben Umweltaktivisten Mitte Februar, die einen Bagger im Braunkohletagebau »Garzweiler« besetzt hatten. Weil sie ihre Identität nicht preisgeben wollten, seien drei von ihnen für fünf Tage in Gewahrsam genommen worden, erklärte Demuth.

Von Demos abgeschreckt?

Der Datenschutz-Verein warnte vor einem Paradigmenwechsel. Die Verlagerung der Eingriffsbefugnisse in das Vorfeld einer tatsächlichen Gefahr rücke die Arbeit näher an die eines Geheimdienstes, hieß es. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werde dadurch aufgeweicht.

Auch die freie Meinungsäußerung sieht der Verein beeinträchtigt. »Durch die unklare Eingriffsschwelle werden sich Menschen voraussichtlich vorsichtiger verhalten, um nicht mit der Polizei in Konflikt zu geraten«, sagte Demuth. Sie könnten sich zum Beispiel abgeschreckt fühlen, an einer Demonstration teilzunehmen.

Befugnisse ausgeweitet

Das neue Polizeigesetz war am 12. Dezember 2018 von der schwarz-gelben Regierungskoalition und den Stimmen der SPD im Landtag verabschiedet worden. Das neue Gesetz weitet die Befugnisse der Polizei bei der Terrorabwehr und Alltagskriminalität deutlich aus – insbesondere bei der Überwachung von digitaler Kommunikation und dem Umgang mit Gefährdern.

Die Landespolizei kann unter anderem Staatstrojaner einsetzen, um verschlüsselte Messenger auszulesen, oder an eigens definierten »Gefahrenorten« Fahrzeuge kontrollieren. Elektronische Fußfesseln zur Standortüberwachung, der Einsatz von Tasern und längere Gewahrsamnahme ohne Tatvorwurf sind seit der Verschärfung ebenfalls erlaubt. Nach Kritik von Datenschützern und Menschenrechtlern war der ursprüngliche Entwurf in vielen Punkten leicht entschärft worden.

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