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SL Riding Ranch in Bielefeld-Holtkamp

Hagedorn-Ranch: Entscheidung nicht vor Mitte Januar

Bielefeld/Gütersloh

Vor Mitte Januar wird es keine Entscheidung in Sachen Hagedorn-Ranch geben. Das hat das Verwaltungsgericht Minden jetzt mitgeteilt.

Auf der Ranch-Baustelle an der Brockhagener/Steinhagener Straße im Bielefelder Ortsteil Holtkamp ruhen die Arbeiten.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster jüngst eine Stilllegungsverfügung für die im Bau befindliche Ranch der Gütersloher Unternehmerin Barbara Hagedorn an der Brockhagener Straße in Bielefeld-Holtkamp bestätigt hatte, liegt der Ball jetzt wieder beim Verwaltungsgericht Minden.

Das hat nach wie vor über die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld von 2021 sowie über einen Eilantrag von Barbara Hagedorn zu entscheiden, den ursprünglich vom Gericht verhängten Baustopp vom Dezember 2021 aufzuheben. Dieser Eilantrag von 19. Juli 2022 ist noch nicht entschieden.

Sicherungsmaßnahmen gestattet

Wie die Gerichtssprecherin und Richterin Teresa Grabitz am Freitag bestätigte, hat das Gericht den beteiligten Parteien zwischen den Feiertagen am 27. Dezember mitgeteilt, dass es im Eilverfahren vor Mitte Januar keine Entscheidung treffen werde. Bis dahin hätten die Beteiligten im Bedarfsfall noch die Möglichkeit, sich in Stellungnahmen zu äußern. Zuletzt hatte die Stadt Bielefeld in Abstimmung mit der Bauherrin zugestimmt, dass diese Sicherungsmaßnahmen für den Winter vornehmen darf, damit bereits verbaute Teile nicht durch die Feuchtigkeit beschädigt werden. 

Beim Streit zwischen dem BUND und Barbara Hagedorn geht es im Kern um die Frage, ob die geplante SL Riding Ranch ein ertragsorientierter landwirtschaftlicher Betrieb ist (nur ein solcher wäre im Landschaftsschutzgebiet an der Brockhagener Straße in Holtkamp zulässig), oder eine private Reitsportanlage. Der BUND behauptet Letzteres und will den Weiterbau verhindern.

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