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Berufung in Hamburg – JVA-Leiter kritisiert Protestaufruf von Unterstützern

Haverbeck erneut vor Gericht

Bielefeld/Vlotho (WB). Die derzeit in der JVA Bielefeld-Brackwede einsitzende Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck aus Vlotho muss sich am 12. September erneut vor Gericht verantworten. Dann geht es von 9 Uhr an im Landgericht Hamburg (Saal 183) erneut um den Vorwurf der Volksverhetzung.

Bernd Bexte

Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck (89) aus Vlotho. Foto: Oliver Schwabe

Die 89-Jährige war im November 2015 vom Amtsgericht Hamburg zu einer zehnmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Auschwitz sei eine Lüge, hatte sie am Rande des Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning (im März verstorben) am Landgericht Lüneburg sowie im Interview mit dem TV-Magazin »Panorama« gesagt.

Gegen das Urteil war Haverbeck in Berufung gegangen. Dass diese erst jetzt, fast drei Jahre nach dem ersten Prozess, verhandelt wird, war weithin auf Kritik gestoßen. Mittlerweile ist die Vlothoerin zu zwei rechtskräftigen Haftstrafen wegen Volksverhetzung verurteilt, die sie derzeit in der JVA-Bielefeld-Brackwede absitzt.

Das Landgericht Verden hatte sie zu zwei Jahren, das Landgericht Detmold zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Daraus kann eine geringere Gesamtstrafe gebildet werden. Revisionen gegen die Verurteilungen waren bei den Oberlandesgerichten Celle und Hamm gescheitert. Seit dem 7. Mai sitzt Haverbeck nun ihre Haftstrafe ab.

Unterstützer rufen zum Protest auf

Ihre Unterstützer sorgen sich wegen des Transportes der Inhaftierten zum Prozess nach Hamburg. Dieser könne mehrere Tage dauern mit Aufenthalten in weiteren Justizvollzugsanstalten, verkünden sie im Internet und rufen zum Protest auf.

Dort ist von geplanter »Grausamkeit«, »tagelanger Odyssee«, sogar von einer »Todesfahrt« die Rede. »Das ist alles hanebüchene Propaganda«, sagt Uwe Nelle-Cornelsen, Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede.

Liegen besondere Gründe vor – etwa gesundheitliche Beeinträchtigungen oder ein hohes Alter –, würden die Gefangenen in einem Einzeltransport direkt zum Gerichtsort gefahren. »In dem vorliegenden Fall werden wir das Alter natürlich berücksichtigen.«

Üblicherweise werden Gefangene bei Bedarf im sogenannten Umlaufverkehr transportiert. Ein festes Busliniensystem fährt täglich deutschlandweit verschiedene Knotenpunkte an. Dazu gehört die JVA Brackwede. Auf dem Weg nach Hamburg wäre der nächste Knotenpunkt Hannover.

Ein weiteres Verfahren gegen Haverbeck ist in Berlin anhängig.

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