Dauerschäden wegen unterlassener Blasenentleerung bei Geburt?
Hebamme widerspricht Gynäkologen
Bielefeld
Dass Gerichte sich mit Geburtsschäden von Kindern befassen müssen, kommt immer wieder vor. Seltener sind Fälle, in denen eine Mutter Klage einreicht, weil sie annimmt, selbst bei der Geburt einen vermeidbaren Dauerschaden erlitten zu haben. Einen solchen Fall verhandelt das Landgericht Bielefeld seit geraumer Zeit, zuletzt in dieser Woche. Nun will die Kammer unter Vorsitz von Dr. Matthias Windmann am 5. Juli ihr Urteil sprechen.
Klägerin ist eine Sprachwissenschaftlerin aus Bielefeld, die seit der Geburt ihres ersten Kindes harn- und stuhlinkontinent ist und deswegen eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Für ihren Zustand macht sie den Gynäkologen verantwortlich, in dessen Privatklinik sie 2016 entbunden hatte. Der Arzt, der inzwischen im Ruhestand ist, weist die Vorwürfe zurück.