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Bad Oeynhausener und Detmolder sollen im Bielefelder Gefängnis mit eingeschmuggelten Drogen gehandelt haben

Heroin in der frischen Wäsche

Bielefeld

Ein Mann (53) aus Bad Oeynhausen muss sich vor dem Landgericht in Bielefeld verantworten. Er soll im Brackweder Knast mit Drogen gehandelt haben.

Westfalen-Blatt

Zwei Häftlinge sollen in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede mit Drogen gehandelt haben. Foto: Jürgen Peperhowe

Der Bad Oeynhausener sitzt nicht alleine auf der Anklagebank: Ein gleichaltriger Detmolder, der eine Haftstrafe wegen Totschlags absitzt, soll mit ihm gemeinsame Sache gemacht haben.

Es geht um das, was die Staatsanwaltschaft gerne einen „schwunghaften“ Handel mit Betäubungsmitteln nennt: Heroin, Kokain, Marihuana, Haschisch und diverses anderes berauschendes Zeug. Es greift hier der strafrechtlich bedeutsame Begriff der „nicht geringen Menge“, obwohl die jeweils gefundenen Mengen der einzelnen Drogen vergleichsweise wenig waren: 4,5 Gramm Heroin oder 1,5 Gramm Kokain – nicht viel mehr als die Rationen für ein oder zwei Tage, die ein Junkie braucht.

Dafür aber auch gleich 50 Gramm Marihuana und 29 Gramm Haschisch, sogar 124 Tabletten eines Substitutionsmedikaments für Opiatabhängige. Insgesamt seien vier Mal bei den beiden Angeklagten Drogen gefunden worden, heißt es in der Anklage, weshalb die Staatsanwaltschaft vom Tatzeitraum Oktober 2018 bis Mai 2019 ausgeht.

Bemerkenswert findig sollen die beiden Häftlinge vorgegangen sein, um die Drogen in die Justizvollzugsanstalt Brackwede einzuschmuggeln, um sie dort zu verkaufen und sich damit etwas Geld zusätzlich zu verschaffen. Ohne Helfer von außen ging das nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft auch davon spricht, dass der unerlaubte Handel auch außerhalb der JVA stattgefunden habe.

So soll zum Beispiel Heroin von Helfern verflüssigt in Wäsche eingeträufelt worden sein, die bei Besuchen übergeben wurde – anschließend konnte die Droge aus den Wäschestücken herausgelöst werden. Auch auf dem Postwege kamen Drogen in den Knast, aber nicht im profanen Päckchen, sondern – vermeintlich – entdeckungssicher auf Zwischenblättern von alten Anwaltsschreiben: Diese sollen zuvor heimlich an Besucher übergeben worden sein, die sie dann mit Drogen präpariert wieder zurückschickten und den Eindruck erweckten, die Briefe kämen von den jeweiligen Verteidigern – für solche Post gilt in den Gefängnissen ein absolutes Überwachungsverbot. Gefunden wurden die Betäubungsmittel dann zum Teil bei den Angeklagten selbst: Mal bei einer Durchsuchung nach der Besuchszeit in der Hosentasche, mal versteckt in der Zelle.

Zum Prozessauftakt vor dem Bielefelder Landgericht schwieg der Bad Oeynhausener zu den Vorwürfen ebenso wie sein mutmaßlicher Komplize. Im Zuge der Beweisaufnahme muss die 21. Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Dr. Marc Brüning etliche Zeugen hören, darunter auch Polizisten und Mithäftlinge. Der Prozess ist auf vier weitere Tage angesetzt.

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