Familienvater aus Vlotho muss sieben Jahre hinter Gitter
Immer wieder die Tochter missbraucht
Vlotho/Bielefeld ...
Es war Missbrauch fast am laufenden Band: Ein jetzt 51 Jahre alter Familienvater, der sich regelmäßig an seiner eigenen Tochter sexuell vergangen hatte, muss für sieben Jahre hinter Gitter.
Am Ende waren es zehn Taten, wegen derer das Landgericht Bielefeld den Mann aus Vlotho verurteilte. Und die waren denkbar massiv. Bereits im April 2011, so war es in der Anklage festgehalten, sollte der jetzt 51-Jährige begonnen haben, seine leibliche Tochter schwerst zu missbrauchen – zum Teil für das zu Beginn des Tatzeitraums erst sechs Jahre alte Kind auf äußerst schmerzhafte Art. Die regelmäßigen Übergriffe dauerten an bis Sommer 2018. Die Eltern des Mädchens hatten sich bereits vor dessen Geburt getrennt, aber der 51-Jährige nutzte wohl das innige Verhältnis, das die Tochter zu ihm hatte, aus: Er drohte ihr, den Kontakt abzubrechen, wenn sie jemals verraten würde, was er mit ihr mache – und machte diese Drohung wahr, als sich das Mädchen später tatsächlich offenbarte.
Die ältere Schwester des Kindes erlebte zwar keine Übergriffe durch den Vater, jedoch führte dieser mit ihrer zu Beginn 14 Jahre alten Freundin eine mehrjährige sexuelle Beziehung. Dennoch spielte der Begriff Pädophilie in dem Prozess keine Rolle, ein psychiatrischer Gutachter war zu dieser Frage nicht involviert.
Von den insgesamt 16 angeklagten Missbrauchstaten wurden mehrere, so genannte einfache Missbräuche nicht weiter verfolgt. Der 51-Jährige schwieg in dem fünftägigen Prozess bis zuletzt zu den Vorwürfen, so dass die Aussagen des jungen Opfers maßgeblich für die Beweisführung waren – ein aussagepsychologisches Gutachten befand die Schilderungen, die das Mädchen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbrachte, glaubwürdig.
Aussagen der Mutter des Kindes, seiner Schwester und deren Freundin sowie von Sozialarbeitern, Schulpsychologen und Polizisten ermöglichten dem Gericht, die Darstellung des Opfers zu überprüfen. Mit der Verhängung einer siebenjährigen Haftstrafe ging das 3. Strafkammer noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus: Sie hatte für die zehn Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, teils in Tateinheit mit Missbrauch einer Schutzbefohlenen, sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert.
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