Remmel überrascht mit Ausnahmen des Abschussverbots – Jäger machen nicht mit
Jagdschutz für Katzen gelockert
Bielefeld (WB/bex). Mit Einführung des neuen NRW-Jagdgesetzes ist der Abschuss verwilderter Katzen verboten. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kündigt jetzt überraschend Ausnahmen an. Doch wer soll streunende Katzen, die Vögeln und Kleintieren nachstellen, erlegen? Die Jäger machen jedenfalls nicht mehr mit.
»Soll Herr Remmel die Katzen doch selber schießen«, heißt es aus dem Landesjagdverband. Damit bekommt der lange währende Streit zwischen Jägern und Umweltminister neue Nahrung.
Leidenschaftlich war um das im Frühjahr vom Landtag verabschiedete NRW-Jagdgesetz gerungen worden. Eine der umstrittensten Neuerungen war das strikte Tötungsverbot verwilderter Katzen. Bislang konnten Jäger Katzen, die sich mindestens 200 Meter vom nächsten bewohnten Haus aufhielten, erlegen. Im Jagdjahr 2013/14 hatten Jäger in NRW 7595 Katzen geschossen. Das ist durch das Gesetz jetzt eigentlich verboten.
Auf Anfrage der FDP, wie künftig mit den wildlebenden Katzen umzugehen sei, lässt Remmel allerdings aufhorchen. Wenn Katzen »die Gelege von Wiesenbrütern beeinträchtigen und dezimieren« könnten »zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt« die Streuner erlegt werden. Auch »zur Abwehr einer akuten Tollwutgefahr und in tollwurtgefährdeten Gebieten« könnten die Naturschutzbehörden der Kreise den Abschuss von Katzen ausnahmsweise anordnen.
Versicherung der Jäger greift nicht mehr
Auf die Jäger kann Remmel dabei aber nicht zählen. »Wir haben dieses aus populistischen Gründen erlassene Tötungsverbot von Anfang an als kontraproduktiv für den Naturschutz erachtet«, erklärt Andreas Schneider, Sprecher des Landesjagdverbandes (LJV). Aus versicherungstechnischen Gründen seien die Jäger sowieso außen vor. »Trotz der möglichen Ausnahmeregelungen greift die Jagdhaftpflichtversicherung in diesen Fällen nicht.« Sollte etwa bei der Jagd auf eine Katze ein Querschläger ein Auto beschädigen, trete kein Versicherungsfall ein.
»Deshalb werden wir dieses Thema nicht anfassen. Uns wurde lange genug vorgeworfen, wir würden sinnlos Tiere schießen«, sagt Schneider. Der LJV habe seit Beginn der Debatte auf »mildere Maßnahmen« beim Umgang mit verwilderten Katzen gedrungen: Registrierung, Chip-Pflicht und Kastration. Doch dafür reiche das Geld nicht.
Fördersumme für die Kastration freilebender Katzen
Minister Remmel sieht das anders: »Auch in diesem Jahr werden etwa 200.000 Euro für die Förderung der Kastration von freilebenden verwilderten Hauskatzen zur Verfügung gestellt.« Das entspreche dem Bedarf: 2014 seien lediglich vier Förderanträge mit der Begründung abgelehnt worden, dass keine Haushaltmittel mehr vorhanden seien. Sollte ein höherer Bedarf festgestellt werden, müsse über eine Erhöhung der Fördersumme beraten werden.
Unterstützung bekommt Remmel von Umweltorganisationen. In einer Resolution zum neuen Jagdgesetz hatte ein Bündnis aus Tier- und Naturschutzverbänden in NRW ein Verbot für den Abschuss wildernder Katzen und gleichzeitig Kastrationsprogramme gefordert. Eine Unterscheidung zwischen der Haus- und der geschützten Wildkatze sei in freier Wildbahn kaum möglich – auch deshalb sei das Tötungsverbot richtig.
Startseite