Kein Führerschein, Kennzeichen gestohlen – Drei junge Bielefelder werden nach Unfall auf der A2 gestellt
Jede Menge auf dem Kerbholz
Bielefeld (WB)
Scheinbar uneinig darüber, wer denn nun das Auto gefahren hatte, waren sich drei junge Bielefelder, als sie am frühen Sonntagmorgen auf der A2 in Fahrtrichtung Hannover in einen Verkehrsunfall verwickelt waren.
Gründe hatte jeder von ihnen: Zwei der drei sind laut Polizei nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Zudem hatte man offensichtlich Betäubungsmittel konsumiert und nach eigenen Angaben Alkohol getrunken. Das Auto war nicht zugelassen, und zu allem Überfluss waren noch gestohlene Kennzeichen montiert worden. Da sich im Weiteren die Eigentumsverhältnisse des Wagens nicht abschließend klären ließen, stellten die Beamten das Auto sicher. Ein Arzt entnahm eine Blutprobe.
Alles nahm gegen 2.30 Uhr seinen Lauf, als die drei jungen Männer aus Bielefeld die A2 in Richtung Hannover befuhren. Zwischen Bönen und dem Dreieck Hamm verlor der Fahrer aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug, prallte gegen die Betonschutzwand und kam entgegensetzt auf der mittleren Spur zum Stehen. Ersthelfer hielten an und wurden offenbar Zeugen einer Diskussion – wer sich denn als Fahrer gegenüber der Polizei zu erkennen gibt. Offenbar waren sich die Männer bis zum Eintreffen der alarmierten Beamten immer noch uneinig – denn jeder von ihnen hatte einen Grund. Auf mehrfache Nachfrage gab letztlich ein 19-Jähriger an, das Auto gefahren zu haben. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die an seinem BMW angebrachten Kennzeichen waren als gestohlen gemeldet, und das Auto selbst war nicht einmal zugelassen.
Aufgrund der Zeugenangaben und der Verhaltensweise der Männer kamen den Polizisten Zweifel. Sie nahmen daher alle Mitinsassen genauer unter die Lupe. Der vermeintliche Beifahrer, ein 21-jähriger Bielefelder, besitzt ebenfalls keine Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Arzt entnahm ihm auf einer Wache eine Blutprobe. Ein 18-Jähriger, der sich auf dem Rücksitz befunden haben mag, machte Angaben zu Alkoholkonsum. Ein freiwilliger Vortest verlief jedoch negativ, sodass er der Einzige gewesen wäre, der hätte fahren dürfen...
Den 19-Jährigen hingegen erwartet nun ein Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls, Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Bis zur abschließenden Fahrerfeststellung ermittelt die Polizei auch gegen den 21-Jährigen wegen des Verdachts der Straßengefährdung.
Und: Die Bielefelder, die nicht aus einem Haushalt stammen, erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung.
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