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Wegen Tierquälerei verurteilte Bielefelderin geht in Berufung und streitet um fünfstellige Tierheimkosten

Katzenfreundin soll wieder vor Gericht

Bielefeld

Martina K. (57), ehemalige Betreiberin eines vom Veterinäramt geräumten Katzenasyls in Bielefeld-Eckardtsheim, soll sich demnächst wieder vor Gericht verantworten. Und das gleich in zwei Fällen.

Von Jens Heinze

Eine ehemalige Betreiberin eines Katzenasyls in Bielefeld-Eckardtsheim, das vom Veterinäramt geräumt wurde, muss sich gleich in zwei Fällen vor Gericht verantworten. Foto: Hans-Jörg Nisch

Zum einen findet Anfang November vor dem Landgericht der Berufungsprozess nach dem Schuldspruch des Amtsgerichtes statt. Die 57-Jährige war im März wegen Tierquälerei zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Martina K. sieht sich zu Unrecht verfolgt und wehrt sich gegen die Strafe. Um den Schuldspruch des Amtsgerichts anzufechten, hat sie Berufung zur nächsten Instanz, dem hiesigen Landgericht, eingelegt.

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