Verwaltungsgericht sieht gewisse Gefahr im privaten Umfeld
KSK-Soldat soll Pistole bekommen
Bielefeld (WB/ca). Ein Soldat aus Bielefeld, der dem „Kommando Spezialkräfte” (KSK) angehört, soll privat eine Pistole tragen dürfen, um sich und seinen Familie zu schützen.
Das hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden am Montagmorgen in Aussicht gestellt. Das Urteil soll in etwa drei Wochen ergehen, doch ließ die Richterin in der Verhandlung keinen Zweifel daran, dass sie zu der Waffenerlaubnis tendiert.
Der Soldat, der schon mehrfach in Afghanistan eingesetzt war, erklärte, er sei dort unter seinem Klaramen aufgetreten. Afghanische Partner hätten Fotos von ihm gemacht und ins Internet gestellt. Deshalb sei er identifizierbar. Der Mann erklärte, er fürchte eine Racheaktion der Taliban in Deutschland und verwies auf Anschläge auf Soldaten in anderen westlichen Ländern.
Die Waffenstelle der Bielefelder Polizei hatte seinen Antrag auf einen Waffenschein jedoch zweimal abgelehnt. Es sei kein erhöhtes Risiko erkennbar, im Internet seien keine Hinweise auf die Identität des Mannes zu finden. Außerdem könne man sich gegen einen Terroranschlag nicht mit einer Pistole schützen.
Gegen den ablehnenden Bescheid klagte der Soldat. Die Richterin erklärte, ihr sei bewusst, dass das KSK im Moment wegen angeblicher rechtsextremer Vorwürf im Fokus der Öffentlichkeit stehe (ein Offizier der Truppe hatte kürzlich mutmaßliche Missstände an das Verteidigungsministerium gemeldet). Entsprechende Informationen lägen über den Kläger aber nicht vor. Sie halte den Mann als KSK-Mitglied für gefährdeter als andere Soldaten. Es sei angemessen, ihm einen Waffenschein auszustellen.
Das Polizeipräsidium Bielefeld hat jetzt drei Wochen Zeit für eine erneute Stellungnahme, danach wird das Urteil verkündet.
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