1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. OWL
  4. >
  5. Bielefeld
  6. >
  7. Maske auf und daheim bleiben

  8. >

Von Montag an gilt die neue Coronaschutzverordnung – weitere Verschärfungen in Bielefeld möglich

Maske auf und daheim bleiben

Bielefeld

Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken, mehr Home-Office, Anzeigepflicht von Gottesdiensten – die neue Coronaschutzverordnung des Landes, die am Montag in Kraft tritt, bringt auch für die Bielefelder einige Verschärfungen der Hygieneregeln mit sich. Was bedeutet dies genau?

Heinz Stelte

Von Montag an müssen in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Wie wird das Tragen von medizinischen Masken zum Beispiel in Supermärkten oder Bus und Bahn überhaupt kontrolliert?

In Bus und Bahn sowie an Haltestellenwerden das Fahrpersonal und Mobiel-Servicekräfte die Fahrgäste darauf hinweisen, dass eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske, KN95-Maske) zu tragen ist. Wenn sich Fahrgäste trotz der Aufforderung weigern, eine solche Maske aufzusetzen, müssen die Fahrerinnen und Fahrer sowie die Servicekräfte die jeweilige Person im Rahmen des Hausrechts von der Mitnahme ausschließen. Die Servicekräfte werden in den kommenden Tagen verstärkt darauf achten und bei Verstößen, wenn notwendig, das Ordnungsamt hinzuziehen, teilen die Stadtwerke auf Anfrage mit.

In den Supermärkten wird beispielsweise bei Real das Anlegen der korrekten Masken „als Sichtkontrolle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Eingängen unserer Märkte erfolgen,“ wie Real-Pressesprecher Frank Grüneisen erläutert. In der Regel seien diese als medizinische Schutzmasken zertifizierten Produkte durch außen aufgeprägte Zertifizierungen erkennbar. Das Ordnungsamt der Stadt wird stichprobenartig kon­trollieren, ob Kunden entsprechende Masken tragen.

Gibt es eigentlich in Bielefeld genügend medizinischen Masken zu kaufen?

„Im Moment ist das Angebot ganz gut,“ sagt Barbara Limberg, Sprecherin der Bielefelder Apotheken. Man habe sehr ausgiebig vorbestellt und auch auf gute Qualität geachtet.

Gehen jetzt noch mehr Bielefelderinnen und Bielefelder ins Homeoffice?

Wahrscheinlich. „Wir sind dabei, die Quote hochzufahren, wir werden nachschärfen,“ sagt beispielsweise Christoph Kaleschke, Sprecher der Sparkasse Bielefeld. Zwar wolle man als „systemrelevante Infrastruktur“ weiterhin für alle erreichbar bleiben, werde aber auch für die Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice arbeiten können, die Schutzmaßnahmen verbessern.

Für die Stadtverwaltung gilt bereits seit dem letzten Frühjahr die Vorgabe des Oberbürgermeisters, dass möglichst viele Mitarbeitende im Homeoffice arbeiten sollen, soweit es die Aufgaben und die Erbringung der verschiedenen Dienstleistungen für die Bürger und Bürgerinnen zulassen. Gleichwohl werde die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung noch einmal zum Anlass genommen, bei den Mitarbeitern und Führungskräften für Arbeiten von zu Hause intensiv zu werben, teilt die Stadt auf Anfrage mit.

Bei den Stadtwerken sind bereits seit Beginn der Pandemie alle in Frage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem notwendigen Equipment für das Homeoffice ausgerüstet worden und machen in großem Maße Gebrauch davon.

Können noch weitere Einschränkungen auf die Bielefelder zukommen?

Theoretisch ja. Paragraph 16 der neuen Coronaschutzverordnung des Landes sieht vor, dass weitere Schutzmaßnahmen angeordnet werden können, wenn in Bielefeld „die 7-Tages-Inzidenz unter dem Wert von 200 liegt, aber nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen ein Absinken der 7-Tages-Inzidenz auf einen Wert unter 50 für den Kreis oder die kreisfreie Stadt bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.“ Derzeit liegt der Inzidenzwert in der Stadt bei 113,8 er sinkt momentan pro Woche um etwa zehn bis 20 Prozent. Ob und welche Maßnahmen das sein könnten, wird derzeit noch geprüft.

„Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung überlässt das Land den Kommunen die Prüfung, ob weitere Schutzmaßnahmen nötig sind, um zum 14. Februar eine 50er-Inzidenz zu erreichen. Hier wünschen wir uns konkretere Hinweise, welche weiteren Maßnahmen das Land für erforderlich hält. Wenn das Land dazu nichts sagt, führt diese Regelung zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Vorgehensweisen in den Kommunen“, erklärt dazu Oberbürgermeister Pit Clausen. Gerade bei benachbarten Kommunen würden die Menschen dann nicht verstehen, warum eine Kommune Ausgangssperren oder Beschränkungen des Bewegungsradius anordnet und die Nachbarkommune mit gleicher Inzidenz solche Maßnahmen nicht ergreift.

Startseite
ANZEIGE