Mobiel empfiehlt auch an Haltestellen mindestens eine OP-Maske
Maskenpflicht in Bielefelds Bussen und Bahnen bleibt
Bielefeld
In Bussen und Stadtbahnen besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske, um sich und andere Fahrgäste vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Darauf weisen die Bielefelder Verkehrsbetriebe Mobiel hin.
Das geht laut Mobiel aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung für NordrheinWestfalen hervor, die an diesem Sonntag, 3. April, in Kraft tritt. Demnach sei in Fahrzeugen des ÖPNV mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) erforderlich, wünschenswert sei eine FFP2-Maske wegen ihrer verbesserten Schutzwirkung.
Für die Haltestellen gibt es von Sonntag an keine Verpflichtung mehr, Mobiel wirbt aber auch hier für das Tragen einer Maske und schließt sich insofern der Empfehlung in der Anlage zur Corona-Schutzverordnung an: "In den unterirdischen Haltestellen kann das Risiko einer Ansteckung durch Tröpfcheninfektionen oder Aerosole durch das Tragen einer Maske erheblich reduziert werden", heißt es von Mobiel. In der Presseerklärung wird die Landesverordnung zitiert: „Gerade in Innenräumen mit vielen unbekannten Personen wird daher das Tragen einer Maske bis auf Weiteres empfohlen."
Auch unter freiem Himmel sei beispielsweise in Warteschlangen oder an gut gefüllten Haltestelleneine Infektion möglich. Hier könne eine Maske ebenfalls Abhilfe schaffen.