Amtsgericht Bielefeld verurteilt einschlägig vorbestraften 60-Jährigen zu drei Jahren Gefängnis
Kindesmissbrauch: Haftnachschlag für Sextäter
Bielefeld
Erneut hat sich ein Mann (60) wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht verantworten müssen. Wegen 14 in Bielefeld begangener Übergriffe und wegen des Besitzes von Kinderpornografie muss der einschlägig vorbestrafte Wiederholungstäter für weitere drei Jahre ins Gefängnis.
Dabei hatte der 60-Jährige im Oktober 2019 bereits drei Jahre und drei Monate Haft wegen des Missbrauchs der beiden Enkelkinder einer ehemaligen Freundin kassiert. Doch im Zuge von weiteren Datenträgerauswertungen der Kripo waren neue und damals nicht geahndete Übergriffe auf eines der Enkelkinder offenkundig geworden. Daher gab es jetzt vom Bielefelder Schöffengericht einen Haftnachschlag.