Auch Polizei kündigt massive Kontrollen in der Silvesternacht an
Ordnungsamt in Bielefeld mit Großaufgebot im Einsatz
Bielefeld (WB)
In dieser Silvesternacht dürfte es deutlich ruhiger werden als sonst. Denn nachdem der Verkauf von Feuerwerk in diesem Jahr verboten ist, hat die Stadt Bielefeld nun außerdem fünf Plätze ausgewiesen, an denen auch keine Böller und Raketen gezündet werden dürfen. Das Ordnungsamt ist zum Jahreswechsel mit einem Großaufgebot im Einsatz.
Während in den Vorjahren etwa zehn Mitarbeiter unterwegs waren, werden es dieses Mal 70 sein. Auch die Polizei wird ihre Präsenz verstärken.
Darüber hinaus appelliert die Stadt eindringlich, ganz auf Feuerwerk zu verzichten. „Wir wollen nicht, dass die Krankenhäuser, die angesichts der Corona-Pandemie ohnehin schon viel zu tun haben, noch mehr Arbeit bekommen“, sagt Stadt-Sprecher Daniel Steinmeier.
Denn wer noch legale Pyrotechnik zum Beispiel vom Vorjahr auf Lager hat, der darf diese zünden – „natürlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und der Einschränkungen der Kontakte“, wie Steinmeier betont. Und ergänzt: „Aber nur, weil es es erlaubt ist, heißt das ja nicht, dass man es auch machen muss.“
In Nordrhein-Westfalen dürfen sich nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen, öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind verboten - ebenso wie Partys in der Öffentlichkeit. „Wir werden sichtbare Präsenz zeigen und auch auf die Einhaltung dieses Verbots achten und das Ordnungsamt wo nötig unterstützen“, erklärt Sonja Rehmert, Sprecherin der Bielefelder Polizei. Bei illegalen Partys werde die Polizei konsequent einschreiten.
Auf die Plätze, an denen das Feuerwerk-Verbot gilt, werden die Beamten ein besonderes Auge haben. Rehmert: „Wir können ja nicht ausschließen, dass sich einige Leute Böller aus dem Ausland besorgt haben.“
Das von der Stadt verfügte komplette Feuerwerk-Verbot gilt an diesen Stellen:
Kesselbrink inklusive der den Platz umschließenden Straßenteile Kesselbrink, Friedrich-Ebert-Straße, Friedrich-Verleger-Straße und August-Bebel-Straße
Siegfriedplatz inklusive der angrenzenden Straßenteile Siegfriedstraße und Weststraße
Boulevard einschließlich Ostwestfalenplatz und Europaplatz, sowie der Fläche hinter den nordwestlichen Gebäudekomplexen, begrenzt durch den Ostwestfalendamm und die Joseph-Massolle-Straße
Jahnplatz zwischen Friedenstraße, Friedrich-Verleger-Straße und der Herforder Straße Hausnummer 1 bis zur Einmündung Niedernstraße
Sparrenburg inklusive Brücke und Parkplatz, auf der Fläche links und rechts der Auffahrt zur Sparrenburg sowie der Promenade von der Sparrenburg bis zur Einmündung der Schubertstraße
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