Taten in Rehaklinik in Bad Oeynhausen – Richter: „Die Opfer haben seelischen Schaden genommen“
Patientinnen missbraucht: Arzt soll ins Gefängnis
Bad Oeynhausen (WB)
„Sie werden in Deutschland nicht mehr als Arzt arbeiten können, und das ist richtig so, damit die Gesellschaft vor Ihnen geschützt ist“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Thorsten Gerdes.
Das Landgericht Bielefeld hat am Donnerstag in zweiter Instanz einen früheren Arzt der Rehaklinik „Porta Westfalica“ in Bad Oeynhausen zu 28 Monaten Gefängnis verurteilt. Für die Richter steht fest, dass Danut U. (66) unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses Patientinnen sexuell missbraucht hat. Dem Urteil liegen drei Fälle aus dem Jahr 2018 zugrunde, doch geht das Gericht davon aus, dass es vorher weitere Taten gegeben hat. „Die Aussagen einer Zeugin zu Vorfällen aus dem Jahr 2017 waren für uns absolut glaubhaft“, sagte der Richter. Die Frau hatte am ersten Verhandlungstag geschildert, wie der Arzt sie missbraucht und genötigt hatte. „Er sagte, wenn er in seinen Bericht schreibt, dass ich nicht krank bin, müsste ich die Reha selber bezahlen.“ Danut U. hatte die Übergriffe im Intimbereich gegenüber den Frauen medizinisch begründet.
Vor dem Schöffengericht Herford, das den Mann in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt hatte, hatte der Rumäne die Taten noch bestritten. In der Berufungsverhandlung sagte seine Verteidigerin Nicole Friedrich jetzt, es stimme, was in der Anklage stehe, und ihrem Mandanten tue die Sache leid. Dr. Gerdes erklärte, das sei nur ein „technisches Geständnis“ gewesen, das den Frauen wenig erspart habe. Sie hätten vor Gericht noch einmal alles schildern müssen, und das Erlebte sei wieder nach oben gespült worden.
Der Richter sprach von einem „Versagen der Klinikleitung“, das es für die Frauen noch schlimmer gemacht habe. So soll der Geschäftsführer zu zwei Patientinnen, die gegen den Arzt vorgehen wollten, gesagt haben, sie sollten sich das gut überlegen, nachher hänge er sich noch auf. Rechtsanwältin Karin Tloka vertritt eines der Opfer, die den Arzt angezeigt hatten, und sagt: „Das Bild von einem Arzt, der sich aufgehängt hat, verfolgt meine Mandantin bis heute in ihren Träumen.“
Danut U. hatte nach Beschwerden von Patientinnen zwei Abmahnungen bekommen, aber trotzdem weiter Frauen missbraucht. Das wertete das Gericht als strafverschärfend, wie auch die Tatfolgen. „Die Frauen sind schwer gezeichnet“, sagte der Vorsitzende Richter. Es seien Beziehungen kaputtgegangen, und die Opfer hätten seelischen Schaden genommen. „Eine der Frauen belastet das Erlebte so sehr, dass man ihr eine teilstationäre Therapie empfohlen hat. Aber sie wagt sich nicht in das klinische Umfeld, weil sie Ärzten misstraut.“
Strafmildernd wertete das Gericht neben dem Geständnis die Tatsache, dass der Arzt nicht vorbestraft ist und dass er nun „vor den Trümmern seines Lebenswerks“ steht, wie es der Vorsitzende Richter formulierte. Nachdem die Bezirksregierung ihm die Approbation entzogen habe und nun auch ein Geständnis vorliege, werde ihm in Deutschland kein Gericht mehr die Zulassung zurückgeben.
Verteidigerin Nicole Friedrich hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert, ebenso wie Staatsanwältin Lena Farwick. Ihr war es vor allem wichtig, dass Danut U. nie wieder als Arzt arbeiten darf.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Danut U. kann die Entscheidung vom Bundesgerichtshof auf Fehler überprüfen lassen.
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