Tat im April 2020 - Anklage wegen heimtückischen Mordes
Prozessauftakt: Mit 100 Messerstichen getötet?
Bielefelder/Hannover (dpa/WB). Nach dem Tod eines 28-Jährigen aus Bielefeld muss sich seit Dienstag ein Paar vor dem Landgericht Hannover wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-jährige Mann und der 25-jährigen Frau vor, das Opfer mit mehr als 100 Messerstichen getötet und anschließend auf einem Friedhof verscharrt zu haben.
Die Angeklagte und das Opfer hatten sich Anfang 2019 online kennengelernt. Nachdem er die Beziehung beendete, zeigte die Frau ihn wegen Vergewaltigung an. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld stellte das Verfahren ein. Zusammen mit dem Angeklagten soll die Frau dann am 5. April 2020 laut Staatsanwaltschaft den 28-jährigen Bielefelder nach Hannover gelockt haben, wo das deutsche Paar ihn zuerst mit Pfefferspray überwältigt und anschließend mit mehr als 100 Messerstichen getötet haben soll.
Als Tatwaffe benutzten sie laut Staatsanwaltschaft ein japanisches Kampfmesser. Das Opfer starb an dem hohen Blutverlust nach Verletzungen an Herz und Milz. Zwei Friedhofsgärtner fanden die verscharrte Leiche auf einem Friedhof in der Nähe des Tatortes.
Paar spricht von Notwehr
Bei den polizeilichen Vernehmungen gaben die beiden deutschen Tatverdächtigen an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Für die Staatsanwaltschaft war dies aber nicht haltbar. Das Paar lebte zum Tatzeitpunkt in Wohnungen einer Behinderteneinrichtung und stand unter gesetzlicher Betreuung. Ein psychiatrischer Sachverständiger sollte eine mögliche Schuldunfähigkeit prüfen.
Beim Prozessauftakt in Hannover wurde nur die Anklage vorgelesen. Das Paar saß während der Verhandlung nebeneinander, sprach aber nicht miteinander. Laut ihrer Verteidigung wollen sich die beiden Angeklagten an den kommenden Prozesstagen zur Tat äußern.
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