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Bielefelds Bundestagsabgeordnete und der Frust der Direktversicherungsgeschädigten

»Retten Sie meine Altersvorsorge?«

Bielefeld (WB). Die gesetzliche Rente reicht nicht. Die Menschen sollen selbst zusätzlich Vorsorge treffen. Doch wer vielleicht schon vor Jahrzehnten eine betriebliche Lebensversicherung abgeschlossen oder in eine Betriebsrente eingezahlt hat, erlebt im Alter eine böse Überraschung.

Michael Schläger

Protest in der Bielefelder Innenstadt (von links): Thomas Lietz, Bernd Krüger, Brigitte Thyen und Wolfgang Diembeck vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten. Foto: Michael Schläger

Wer beispielsweise von der Lebensversicherung 100.000 Euro ausgezahlt bekommt, muss davon über zehn Jahre rund 18.000 Euro an seine Kranken- und Pflegekasse zahlen – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Der Ertrag ist futsch.

Das ist ein typischer Fall für die Bürgersprechstunde der Abgeordneten. Das WESTFALEN-BLATT hat im vergangenen Jahr aus Anlass eines Besuchs bei den drei Bielefelder Bundestagsabgeordneten Britta Haßelmann (Grüne), Wiebke Esdar (SPD) und Friedrich Straetmanns (Linke) in Berlin den Test gemacht. Unterstützen sie eine Gesetzesänderung, oder finden sie die Regelung in Ordnung?

Wie sieht es derzeit aus?

Damals gab es Willensbekundungen etwas zu ändern, getan aber hat sich nichts. Wie sieht es derzeit aus? Gerade gab es eine bundesweite Protestaktion gegen Sozialabgaben auf Direktversicherungen und Betriebsrenten. Auch in Bielefeld ging der Verein der Direktversicherungsgeschädigten auf die Straße.

»Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004, beschlossen von der damaligen rot-grünen Koalition, hat dazu geführt, dass bei Auszahlungen von Direktversicherungen der doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von insgesamt knapp 20 Prozent an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden muss – und zwar auch rückwirkend für Verträge, die vor dem Jahr 2004 geschlossen wurden«, sagt der Bielefelder Vereinssprecher Wolfgang Diembeck.

Die Politik habe seit 15 Jahren tatenlos zugeschaut und nicht gehandelt. Betroffen seien auch die Jungen, die sich jetzt um ihre zusätzliche Altersversorgung kümmern sollen. Nach wie vor würden viele Menschen von der Regelung »böse erwischt.«.

Ein typischer Fall, wie Politik funktioniert – oder eben nicht. Bis zum Ende der Wahlperiode wird die Redaktion bei den Abgeordneten immer wieder nachhaken. Versprochen. Hier die aktuellen Antworten:

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen):

»Der Unmut der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner ist absolut nachvollziehbar. Das Anliegen, Betriebsrenten von der Beitragspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse auszunehmen, habe ich auch in Bürgergesprächen mit Betroffenen diskutiert. Wir setzen uns als Grüne für eine Verbesserung der jetzigen Situation ein und wollen wenigstens einen Teil der Betriebsrentenzahlungen durch einen Freibetrag in Höhe von etwa 150 Euro von der Beitragspflicht ausnehmen. So könnten zielgerichtet Personen mit vergleichsweise kleinen Betriebsrenten entlastet werden.

Uns ist bewusst, dass das nur eine ›kleine Lösung‹ ist. Insbesondere diejenigen Menschen, die vor 2004 ihre Betriebsrente ›aus eigener Tasche‹ bzw. aus dem ›Nettoeinkommen‹ finanziert haben, dürften sich immer noch ungerecht behandelt fühlen. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Dennoch werbe ich um Verständnis, dass wir in puncto finanzieller Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit als Fraktion eine Abwägung vornehmen und hier einen Kompromiss finden mussten.«

Dr. Wiebke Esdar (SPD):

»Ich werde mich weiter dafür einsetzen, die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen. Dazu hatte ich erst im September ein Gespräch in Senne mit dem regionalen Netzwerk der Direktversicherungsgeschädigten. Denn unter der Doppelverbeitragung leiden Millionen von Menschen. Deshalb soll erstens für Betriebsrenten künftig nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden – genau wie bei der gesetzlichen Rente. Und wir müssen zweitens gerade Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten entlasten. Dazu müssen wir einen echten Freibetrag einführen statt der jetzigen Freigrenze. Zudem wollen wir das über die Beiträge finanzieren, denn die Krankenkassen haben über 20 Milliarden Euro Überschüsse.

Für mich misst sich die Halbzeitbilanz der großen Koalition auch daran, ob wir die Doppelverbeitragung noch vor Jahresende abschaffen. Doch dazu brauchen wir als SPD Klarheit, woran wir beim Koalitionspartner sind: CDU-Minister Jens Spahn will die Doppelverbeitragung abschaffen, CDU-Kanzlerin Angela Merkel ist dagegen. Das kann nicht sein! Insofern sehen wir als SPD unsere Aufgabe darin, den Druck auf CDU und CSU aufrecht zu erhalten. Die Union muss sich endlich entscheiden, ob sie die Bürgerinnen und Bürger entlasten will oder nicht!«

Friedrich Straetmanns (Die Linke):

»Die Linke fordert seit langem die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Unser Antrag hierzu liegt seit langem vor und wurde bereits sechsmal von der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses von der Regierungsmehrheit genommen. Wir bleiben am Thema dran und unterstützen alle Initiativen, die in die richtige Richtung gehen. An der Finanzierung darf dies eminent wichtige Thema nicht scheitern.«

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