Stadt erlässt Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht und Sperrstunde
Schärfere Regeln gelten ab Dienstag
Bielefeld (WB). Maskenpflicht in den Fußgängerzonen und eine Sperrstunde für Gaststätten ab 23 Uhr als Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie wird es in Bielefeld erst von Dienstag an geben. Denn erst ab 0 Uhr am Dienstag kann die Allgemeinverfügung der Stadt, in der unter anderem diese Regeln angeordnet werden, in Kraft treten.
Das stellte am Sonntag Krisenstabsleiter Ingo Nürnberger in einem eilig anberaumten Pressegespräch per Video-Schaltung klar, nachdem es am Wochenende große Verwirrung darüber gegeben hatte, wann die strengeren Schutzmaßnahmen in Kraft treten. Noch am Freitag hatte die Stadt in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass dies bereits ab 0 Uhr am Samstag gelte. „Bei dieser Pressekonferenz waren wir ein paar Stunden zu früh“, sagte Nürnberger am Sonntag.
Da der kritische Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen am Freitag überschritten worden war sei man davon ausgegangen, dass die vom Land NRW erlassenen strengeren Regelungen von Samstag an und dann für mindestens sieben Tage in Kraft treten können, so der Krisenstabsleiter. Am Samstag jedoch hätten Juristen des städtischen Rechtsamtes darauf aufmerksam gemacht, dass dafür eine Allgemeinverfügung der Stadt Bielefeld selbst notwendig ist, die laut der Hauptsatzung der Stadt erst in beiden Tageszeitungen veröffentlicht werden muss, bevor sie Geltung hat. „Das ist uns zu spät aufgefallen“, räumte Ingo Nürnberger selbstkritisch ein.
Die Anfrage der Stadt, die Allgemeinverfügung abzudrucken, erreichte diese Zeitung am Samstagabend – mit der Konsequenz, dass die Verfügung nun an diesem Montag erscheint und damit ab Dienstag gilt.
Hauptsatzung soll geändert werden
Damit künftig schneller und flexibler reagiert werden könne, so Nürnberger, soll die Hauptsatzung der Stadt möglichst noch in dieser Woche so geändert werden. Nürnberger: „Das Rechtsamt bereitet eine entsprechende Änderung vor, allerdings müssen die Fraktionsvorsitzenden im Rat zustimmen.“ Er räumte ein, dass eine solche Änderung auch schon vor einigen Wochen möglich gewesen wäre. „Daran haben wir zu spät gedacht.“
Bei vielen Gastwirten herrschte am Wochenende Unsicherheit, ob eine Sperrstunde ab 23 Uhr schon Gültigkeit habe. So auch bei Jens Kramer vom „Heimat + Hafen“ an der Stapenhorststraße. „Auch wenn es für uns schwierig ist, tragen wir alle Schutzmaßnahmen natürlich mit. Wir wissen aber gerade nicht, was gilt“, erklärte Kramer am Samstagabend.
„Es tut uns wirklich leid, das war für die Kneipiers wirklich blöd“, räumte Nürnberger am Sonntag ein. Inhaltlich sei es jedoch sinnvoll gewesen, dass sich am Wochenende nicht so viele Menschen getroffen und in den Gaststätten unterwegs gewesen sein, betonte der Krisenstabsleiter.
Dass das Heimspiel des DSC Arminia gegen Bayern München am Samstagabend vor komplett leeren Zuschauerrängen ausgetragen wurde, sei unabhängig von der Verwirrung um die Allgemeinverfügung richtig gewesen, sagte Nürnberger. Das Verbot bei solchen Veranstaltungen gelte schon ab dem Inzidenzwert von 35.
Am Wochenende viel Unsicherheit
Auch, ob die Gesichtsmasken nun auch im öffentlichen Raum unter freiem Himmel getragen werden müssen, darüber gab es bei den Bielefeldern am Wochenende viel Unsicherheit. In der Fußgängerzone trug am Samstag geschätzt jeder zweite eine Maske. Insgesamt waren auch weniger Menschen in der Innenstadt unterwegs.
Am Sonntag hat die Stadt nun festgelegt, wo die Maskenpflicht von Dienstag an gelten wird. „Dies wird in den Einkaufsstraßen sein, dort, wo viele Menschen zusammen kommen“, erklärt Nürnberger. Weitere Bereiche werden das Ladenzentrum im Sennestadt und die Hauptstraße in Brackwede sein (siehe Information rechts).
Die Eindämmungsstrategie für das Corona-Virus mit Kontaktverfolgung, Quarantäne und dem Schutz von besonders gefährdeten Menschen können noch funktionieren, erklärte Nürnberger. „Wenn wir merken, dass das alles nicht ausreicht, dann müssen wir auch kurzfristig überlegen, ob wir weitere Maßnahmen ergreifen müssen.“ Denkbar wäre etwa, die Sperrstunde noch strikter zu fassen und eine Ausweitung der Zonen, in der Maskenpflicht gilt.
Von Besuchsverboten in Krankenhäusern und Pflegereinrichtungen wolle man hingegen derzeit „die Finger lassen“, sagte der Krisenstabsleiter. „Hier müssen wir uns für weitere Maßnahmen mit den Landesministerien und der Bezirksregierung abstimmen, weil das ein so großer Eingriff ist.“
Von einem generellen Lockdown sei Bielefeld „noch viele Schritte entfernt“. Ingo Nürnberger: „Wir hoffen, dass die jetzigen Maßnahmen dazu führen, dass die Zahl der Infizierten nicht weiter steigt.“
Hier muss künftig Maske getragen werden:
Die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt ab Dienstag in diesen Bereichen:
- gesamte Fußgängerzone Altstadt
- gesamte Fußgängerzone Bahnhofstraße einschließlich Nebenstraßen
- Jahnplatz zwischen Friedenstraße, Friedrich-Verleger-Straße und Herforder Straße Hausnummer 1
- Friedrich-Verleger-Straße zwischen Jahnplatz und Einmündung Wilhelmstraße
- Niederwall zwischen Jahnplatz und Körnerstraße
- Hauptstraße in Brackwede zwischen Einmündung Westfalenstraße und Kreuzung Bodelschwinghstraße/Berliner Straße
- Einkaufsbereich in Sennestadt zwischen Sennestadtring/Elbeallee und Ramsbrockring
- Bahnhofstraße zwischen Feilenstraße/Jöllenbecker Straße und Bahnhofsvorplatz
- Am Bahnhof einschließlich Bahnhofsvorplatz
- Herbert-Hinnendahl-Straße zwischen Hausnummer 15 und Am Bahnhof (einschließlich der sogenannten Tüte)
- Emil-Gross-Platz
- Arndtstraße zwischen Elsa-Brändström-Straße und Bahnhofstraße
- Karl-Eilers-Straße
- Sparrenburg von der Promenade kommend ab Beginn der Brücke
- Tierpark Olderdissen
Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzuzeigen ist.
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