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Haftnachlass für Bielefelder Drogendealer

Sieben Jahre und 75.000 Euro

Bielefeld

Die Haftstrafe für Taylan C. (33), einer der führenden Köpfe des sogenannten Bielefelder Drogenkartells, ist vom Landgericht um ein Jahr reduziert worden. Der Mann muss jetzt wegen Rauschgifthandels für sieben Jahre sitzen. Außerdem erhält Taylan C. 75.000 Euro eingezogenes Geld zurück.

Von Jens Heinze

Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld musste sich mit dem Fall neu befassen. Foto: Thomas F. Starke

Im ersten Prozess hatte der Angeklagte im Oktober 2019 von der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts noch acht Jahre Haft kassiert. Der Bielefelder wurde für schuldig befunden, von 2015 bis März 2019 mit 208 Kilo Rauschgift gehandelt und dabei Hunderttausende Euro eingenommen zu haben.

Nach der Revision des Verteidigers hob der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil wegen Rechtsfehler zum Teil wieder auf. Die hiesige Justiz musste sich mit dem Fall neu befassen, zuständig war dieses Mal die 10. Große Strafkammer des Landgerichts.

Deren Richter senkten jetzt die Haftstrafe für Taylan C. um ein Jahr und gaben ihm die beschlagnahmten 75.000 Euro zurück. Bei diesem Bargeld, gefunden während der Durchsuchung der Wohnung seiner Eltern unter einer Matratze, handelt es sich laut Justiz nicht um Gewinne aus illegalen Drogenschäften. Die 75.000 Euro sind nach der Feststellung des Gerichts Geschenke für ein Brautpaar, die anlässlich der Hochzeit eines engen Angehörigen des Angeklagten gemacht worden waren.

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