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Update: Beschluss des Verwaltungsgerichts - Bielefelds OB will sich am Dienstag erklären

Altstadt-Sperrung: Stadt will Beschwerde einlegen

Bielefeld

Die Stadt Bielefeld will Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden einlegen, wonach die Sperrung der Klasingstraße in der Bielefelder Altstadt "voraussichtlich rechtswidrig" ist. Das hat Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD) am Donnerstag angekündigt.

Von Michael Schläger

Noch stehen die Pfosten auf der Klasingstraße. Im Eilverfahren wurden sie als offensichtlich rechtswidrig eingestuft. Falls Anlieger jetzt klagen, müssen sie verschwinden.  Foto: Thomas F. Starke

Die Sperrung der Klasingstraße ist Teil des Projekts "Altstadt.Raum". Ein Anwohner beantragte beim Verwaltungsgericht Minden die Klärung auf Rechtsschutz. Die Richter entschieden, im Fall einer Klage eine aufschiebende Wirkung anzuordnen. Das bedeutet: Die Sperrpfosten in der Straße müssten abmontiert werden. In ihrer Begründung äußerten die Richter aber weitreichende Zweifel am Zustandekommen des Verkehrsversuchs. Diese könnten das gesamte Konzept zu Fall bringen.

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