Rechtsamt sieht keine Handhabe für vorzeitigen Rückbau der Riding Ranch
Stadt will Urteil abwarten
Bielefeld
Bevor die Stadt weitere Maßnahmen gegen die umstrittene Hagedorn-Reitsportanlage an der Brockhagener Straße ergreift, will sie erst das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden abwarten. Das machte das Rechtsamt in einer Stellungnahme im Umweltausschuss deutlich.
Die Verwaltung reagiert damit offensichtlich auf eine Forderung des BUND. Der Naturschutzverband, der gegen die Genehmigung zum Bau der Riding Ranch in Holtkamp vor Gericht erfolgreich einen Eilantrag gestellt hatte, forderte die Stadt in der vergangenen Woche auf, nach dem verhängten Baustopp die „rechtswidrige Baugenehmigung zurückzunehmen und den Rückbau der begonnenen Bauten anzuordnen“. Weil die Stadt und Barbara Hagedorn auf Rechtsmittel verzichtet hätten, sei der Gerichtsbeschluss rechtskräftig, die Rücknahme der Baugenehmigung „eine logische Konsequenz“.