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Verwaltungsgericht Minden stoppt Amtsveterinäre – NRW startet Bundesratsinitiative

Tierärzte wollen Rinder-Exporte verhindern

Detmold (WB)

Die sieben Veterinärämter in Ostwestfalen-Lippe wollen aus Tierschutzgründen Rindertransporte in Länder außerhalb der EU verhindern, doch das Verwaltungsgericht Minden grätscht dazwischen. Jetzt hoffen die Amtstierärzte auf eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens, über die am Freitag beraten werden soll.

Christian Althoff

Die Ohrmarke weist diese Kuh auf einem Markt in Marokko nach Angaben von Tierschützern als „Erika“ aus Deutschland aus

Antonius Tillmann aus Warburg ist Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Bezirksverbands Ostwestfalen-Lippe und Milchbauer. „Bei Rindern ist es wie bei Menschen“, sagt er. „Es kommen etwa zur Hälfte Mädchen und Jungen zur Welt.“ Das seien mehr Kühe, als der Markt für Milchprodukte brauche. „Wir benötigen nur ein Drittel. Deshalb werden viele exportiert.“

Etwa 80.000 schwarz- und rotbunte Holsteiner Rinder, sagt Klemens Oechtering, würden jedes Jahr aus Deutschland ins Ausland verkauft, die Hälfte in Länder außerhalb der EU. Oechtering ist Vermarktungsleiter der Rinder-Union West (RUW) in Münster – einer Genossenschaft mit etwa 6000 Mitgliedsbetrieben aus NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. „Deutsche Kühe sind gefragt“, sagt Oechtering. Nicht nur in der EU, auch in Ländern Asiens und Nord­afrikas. „Der Bauer in Deutschland bekommt etwa 1200 Euro für ein tragendes Rind, das wir exportieren. Den Käufer in Marokko kostet das Tier mit allen Nebenkosten etwa 2000 Euro.“

Händler aus dem Ausland wenden sich mit Bestellungen an Vermarkter wie die Rinder-Union West. „Wenn etwa ein Züchter aus Marokko 50 Kühe haben möchte, stellen wir ein Liste mit Tieren zusammen, die verkauft werden sollen.“ Dann schreibt die RUW die Veterinärämter der Kreise an, in denen die Rinder bei den Bauern stehen, und bittet um die Ausstellung sogenannter Vorlaufatteste. Das sind Gesundheitsbescheinigungen, ohne die ein Export nicht möglich ist. So stellte der Kreis Paderborn letztes Jahr Atteste für 94 Rinder aus, die nach Marokko, Algerien und Russland gehen sollten.

Liegt das Vorlaufattest vor, bringt die RUW die Tiere in Sammelstellen, wo sie für eine oder mehrere Wochen in Quarantäne kommen. Klemens Oechtering: „Mit Beginn der Quarantäne gehen die Tiere an den Käufer über.“ Für den Transport ins Ausland braucht der Spediteur dann die Zustimmung des Veterinäramts, in dessen Bezirk die Sammelstelle liegt. Das Amt prüft unter anderem die Route und die Möglichkeiten, die Tiere unterwegs zu versorgen.

Es würden hauptsächlich Rinder exportiert, die vom zweiten bis sechsten Monat tragend seien. „So wissen die Käufer, dass die Kühe Nachwuchs bekommen können, und die Tiere brauchen auf dem Transport nicht gemolken zu werden“, sagt Klemens Oechtering.

Tierschützer haben in den vergangenen Jahren bei solchen Transporten immer wieder Verstöße festgestellt, aber auch in den Zielländern einen Umgang mit einzelnen Tieren beobachtet, der deutschen Vorstellungen zuwiderläuft. Vor allem das betäubungslose Schächten wird hierzulande von vielen als Tierquälerei empfunden.

„Bei den Amtstierärzten in Ostwestfalen-Lippe besteht deshalb ein breiter Konsens, solche Transporte möglichst zu verhindern“, sagt Dr. Tanja Hochstetter, Veterinärin im Kreis Herford. „Da gibt es aus Tierschutzsicht keine zwei Meinungen.“

Das Land NRW hatte bereits im Frühjahr 2020 die Veterinärämter angewiesen, keine Rinderexporte mehr in Drittländer, also Länder außerhalb der EU, zu genehmigen. Die Vermarkter nutzen deshalb Sammelstellen außerhalb Nordrhein-Westfalens, und die Spediteure beantragen dort den Transport. Die Amtstierärzte in NRW sind damit de facto machtlos, aber mancher Mutiger versucht, den Export auf andere Weise zu verhindern. „Wir haben einfach keine Vorlaufatteste mehr ausgestellt“, sagt Ricarda Rottmann, Veterinäramtsleiterin beim Kreis Lippe.

Zuletzt wurden Ende 2020 die Gesundheitsatteste für drei Kühe aus Lippe versagt. Die Rinder-Union West klagte und hatte im Dezember vor dem Verwaltungsgericht Minden Erfolg. Das Veterinäramt sei nicht berechtigt, Tierschutzbelange in seine Überlegungen einzubeziehen, entschied das Gericht im Eilverfahren. Für ein Vorlaufattest dürften lediglich Tier und Betrieb unter tierseuchenrechtlichen Gesichtspunkten beurteilt werden, „nicht aber Transport- und Schlachtbedingungen.“ Ricarda Rottmann: „Wir werden damit gezwungen, den Tierschutz zu ignorieren.“

Im November hatte der Rhein-Sieg-Kreis dem Erlass des Landes folgend eine Transportgenehmigung für 132 Rinder nach Marokko verweigert. Das Verwaltungsgericht Köln stützte das Amt und sprach von „mittelalterlichen Methoden“. Tiere würden an einem Bein aufgehängt, und der Hals werde ihnen bei vollem Bewusstsein durchgeschnitten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster kassierte den Beschluss. Veterinärämter seien nicht dafür zuständig, generelle Transportverbote zu erlassen. Das Amt habe sich auf „allgemeine Kenntnisse über den Umgang mit Kühen in Marokko und nicht auf neutrale Stellungnahmen staatlicher Stellen“ gestützt.

Am Freitag sind die Tierexporte Thema im Bundesrat. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) aus NRW möchte, dass die Bundesländer die Regierung auffordern, den Rinderexport in Länder zu verbieten, in denen den Tieren „erhebliche Leiden und Schmerzen“ drohen.

Bauern befürchten einen Preiseinbruch durch das Überangebot, sollten Rinder nur noch innerhalb der EU verkauft werden dürfen.

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