Anklage wirft Bielefelder 34 Taten vor
Vater soll Tochter missbraucht haben
Bielefeld
Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen muss sich seit Montag ein Bielefelder (53) wegen des 34-fachen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter vor dem hiesigen Landgericht verantworten. Eigentlich wollte die 20. Große Jugendschutzkammer bereits vier Tage vor Weihnachten ein Urteil fällen.
Doch nach dem knapp vierwöchigen ersten Prozess im vergangenen Jahr fiel unmittelbar vor der Verkündung eines Schuldspruchs ein Verfahrensfehler auf. Eine neue Schöffin war zum Prozessauftakt im November nicht vereidigt worden, bestätigte Landgerichtssprecher Guiskard Eisenberg. Somit galt die Strafkammer nicht mehr als ordnungsgemäß besetzt.
Nach der Vereidigung der Schöffin hätten bedeutsame Teile des Strafprozesses wiederholt werden müssen. Das war in dem Verfahren, das laut Rechtslage maximal für 21 Tage unterbrochen werden kann, nicht mehr möglich.
Unter anderem hätte die vom Gericht nach erstatteter Expertise bereits verabschiedete psychiatrische Gutachterin neu zum Prozess geladen werden müssen. Das war rund um Weihnachten und den Jahreswechsel nicht machbar.
Überhaupt läuft das Strafverfahren gegen den Bielefelder bereits seit ungewöhnlich langer Zeit. Den ersten Übergriff auf seine Tochter soll der 53-Jährige bereits vor fast elf Jahren verübt haben. Ein im Jahr 2017 geplanter Prozess sei gescheitert, weil das Landgericht Bielefeld die Anklage der hiesigen Staatsanwaltschaft erst nicht zugelassen, sondern zu weiteren Ermittlungen zurück geschickt habe, berichtete der Opferanwalt. Zudem habe ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten eingeholt werden müssen.
Zur ersten Tat soll es im Februar 2010 am Abend des 9. Geburtstages der Tochter des Angeklagten gekommen sein. Der sexuelle Missbrauch soll sich, wie die anderen 33 Übergriffe auch, in der Wohnung der getrennt vom Angeklagten lebenden Mutter in der Windflöte ereignet haben. Die Missbrauchsserie soll erst geendet haben, als die alleinerziehende Frau mit dem Kind nach Bayern umzog.
Zum Auftakt des zweiten Prozesses am Montag wiederholte der Angeklagte sein erstes Teilgeständnis vom November. „Es stimmt, dass ich meine Tochter angefasst habe. Aber nicht 34 Mal. Tatsächlich war es nur drei Mal“, sagte der Vater.
Der Prozess wird fortgesetzt. Das Urteil wird für den Februar erwartet.
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