Bielefelder (23) muss nach Schießerei in Altstadt vor das Schwurgericht
Versuchter Mord aus Heimtücke
Bielefeld
Der mutmaßliche Altstadt-Schütze (23), der am Nikolaustag 2020 zur Pistole gegriffen und fast zehn Schüsse auf einen Widersacher abgegeben haben soll, hat sich vor dem Bielefelder Schwurgericht (10. Große Strafkammer) wegen eines Kapitalverbrechens zu verantworten.
Dem Bielefelder wirft Staatsanwalt Christoph Mackel versuchten Mord aus Heimtücke, gefährliche Körperverletzung und – wegen des Besitzes einer illegalen scharfen Pistole – einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor.