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Fahrten zum Impfzentrum – Bielefelder Taxiunternehmer verschnupft

Will die Stadt Rabatte durchsetzen?

Bielefeld (WB/mdel).

Zwischen den Bielefelder Taxiunternehmern und der Stadtverwaltung knirscht es. Grund sind die Fahrten zum Impfzentrum an der Stadthalle, die das „gelbe Gewerbe“ übernehmen soll. Die Unternehmer fürchten, dass die Stadtverwaltung nicht nach Taxi-Tarif zahlen sondern Rabatte durchsetzen will.

 

“Es dringt keinerlei Information nach draußen, wie die Stadtverwaltung die Taxifahrten vergüten wird“, kritisieren die Bielefelder Taxiunternehmer. Foto: dpa

In einem Brief schlägt „FairTaxi“, die unabhängige Interessengemeinschaft der Bielefelder Taxiunternehmer, Alarm. Vorsitzender Werner Gromnitza und sein Stellvertreter Günter Kuhlmann bemängeln, dass die derzeit laufenden Gespräche zur Beförderung der zu Impfenden hinter verschlossenen Türen stattfinden. “Es dringt keinerlei Information nach draußen, wie die Stadtverwaltung die Taxifahrten vergüten wird“, heißt es in der Stellungnahme.

Grundsätzlich habe die Vergütung nach dem Bielefelder Taxitarif zu erfolgen, jedoch bestehe die Vermutung, dass die Stadt Bielefeld eine Rabattierung wünsche. „Diesem Ansinnen müssen wir auf Schärfste widersprechen“, schreiben Gromnitza und Kuhlmann im Namen von „FairTaxi“.

Das Taxigewerbe sei durch die Coronakrise extrem gebeutelt. Die Umsätze seien seit Beginn der Pandemie eingebrochen und würden derzeit nur noch etwa. 30 Prozent des entsprechenden Vorjahresmonats betragen. Erschwerend komme hinzu, dass damit zu rechnen sei, dass erhaltene staatliche Hilfen (Soforthilfe, Überbrückungshilfe I und II) komplett, bzw. teilweise zurückzuzahlen seien, wegen nachträglicher Änderung der Bewilligungsbedingungen.

„Da keinerlei Informationen nach außen dringen, befürchten wir, dass für die Fahrten zum Impfzentrum sogar eventuell der Tarif für Krankenfahrten angewandt werden soll. Dieser sorgt seit Jahren für Aufruhr. Aktuell liegt der Tarif für Krankenfahrten 30 Prozent unter dem Taxitarif der Stadt Bielefeld“, so die Vorstände. Mit schöner Regelmäßigkeit werde dieser Rabatt durch die Stadt Bielefeld erneut genehmigt, obwohl er laut einem, von der Stadt Bielefeld selbst in Auftrag gegebenen Gutachten, nicht auskömmlich sei.

„Unter anderem hieß es in der Vergangenheit, dass die Krankenfahrten nur einen kleinen Teil des Gesamtfahrtenaufkommens ausmachen und eventuelle Fehlbeträge durch normale Fahrten laut Taxameter aufgefangen werden können“, heißt es in der Stellungnahme. Seit Beginn der Pandemie seien aber gerade die Taxameterfahrten extrem eingebrochen (Wegfall der Fahrten von Geschäftsleuten, Komplettausfall des Nachtgeschäftes durch Schließung der Gastronomie) und ein Ausgleich der hohen Rabattierung für Krankenfahrten sei nicht mehr möglich.

Sollten nun auch noch die Fahrten zum Impfzentrum mit hohen Rabatten belegt werden, stiegen die Verluste für die Taxiunternehmen weiter. Anderseits wären die Unternehmer gezwungen, die Fahrten trotz Rabattierung auszuführen, um hierdurch wenigstens einen kleinen Kostendeckungsbeitrag zu den Gesamtkosten zu erhalten.

„Wir gönnen den Leitern und den in Impfzentren beschäftigten Ärzten ihre Stundensätze von 200 bzw. 150 Euro; denn sie haben eine schwere Aufgabe übernommen, jedoch möchten auch wir mit dem Taxitarif für die Fahrten zum Impfzentrum angemessen vergütet werden“, erklären Gromnitza und Kuhlmann, „ein Vorschlag unsererseits lautet: Bezahlung aller Impffahrten durch die Stadt Bielefeld und anschließende Abrechnung der Stadt Bielefeld mit den entsprechenden Kostenträgern, wie Krankenkassen, Bund und Land.“

Nach Angaben von Olaf Lewald, Leiter des Amtes für Verkehr, ergeben sich die Kosten aus einer seit dem 1. Januar geltenden Sondervereinbarung zum Krankenkassentarif. Der Vertrag werde zwischen dem Taxiverband und der AOK geschlossen und gelte für die Region Westfalen-Lippe. An diese Vereinbarung würden sich mehrere Krankenkassen anschließen.

Die Rabattierung zum normalen Bielefelder Taxitarif liege durchschnittlich bei 20 Prozent. „Ist eine Krankenkasse nicht der Sondervereinbarung angeschlossen, wird nach Taxameter abgerechnet“, erklärt Lewald. Besonderheit der Sondervereinbarung: Betrage die Beförderungsfahrt eine Strecke von zum Beispiel einem Kilometer (bis 5 Kilometer) erhalte der Fahrer/Unternehmer trotzdem 10,90 Euro.

„Nicht alle Taxiunternehmer führen diese Krankenfahrten durch. Manchen erscheint der Tarif nicht lukrativ genug“, so Lewald.

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