Geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Notunterkünften hausen, dürfen nicht in die Schule
Bielefelder Dezernent setzt auf Rochdale-Kaserne
Bielefeld
Sporthallenkinder haben Pech. Sie haben keine feste Adresse so wie andere Kinder aus der Ukraine, die in irgendeinem privaten Haus untergekommen sind. Einer Landesverordnung zufolge dürfen diese Kinder eine Schule aufsuchen, die Hallenkinder aber nicht.
Bielefelds Sozialdezernent Ingo Nürnberger ist der Missmut über diese Vorgabe von der Stirn abzulesen: „Damit bleibt die Schulaufnahme eines geflüchteten Kindes dem Zufall überlassen. Ich hoffe, dass im Land noch einmal über diese Anordnung nachgedacht wird.“ Bis dahin aber müsse Bielefeld sie umsetzen.