Muss der gekündigte Mediziner zumindest vorläufig weiterbeschäftigt werden?
Brüderkrankenhaus Paderborn: Chefarzt zieht vor Gericht
Paderborn
Mit der Kündigung des Chefarztes des Paderborner Brüderkrankenhauses befasst sich auch das Paderborner Arbeitsgericht. Am 1. März findet dazu ein Gütetermin statt.
Bereits am 20. Januar befasst sich das Gericht mit der Frage, ob der Mediziner zumindest vorläufig weiterbeschäftigt werden muss, teilte die Direktorin des Arbeitsgerichts, Corinna Bösing, mit. Wie am Dienstag berichtet, hatte der Chefarzt der Orthopädie die Kündigung erhalten, nachdem ihm wegen falscher Zeugnisse die Weiterbildungslizenz entzogen worden war.