1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. OWL
  4. >
  5. BUND: Baugenehmigung aufheben

  6. >

Hagedorn-Reitsportanlage in Bielefeld: Offener Brief des Naturschutzbundes an Oberbürgermeister und Stadtrat

BUND: Baugenehmigung aufheben

Bielefeld

In Sachen Baustopp für die Hagedorn-Reitsportanlage wendet sich jetzt der BUND in einem Offenen Brief an den Rat der Stadt und den Oberbürgermeister. Der BUND fordert darin die Stadt auf, „die rechtswidrige Baugenehmigung zurück zu nehmen und den Rückbau der begonnenen Bauten anzuordnen“.

So soll die Riding-Ranch nach Fertigstellung ursprünglich aussehen. Der BUND fordert nach dem vom Gericht verhängten Baustopp nun in einem Offenen Brief an den Oberbürgermeister und den Stadtrat, die Baugenehmigung zurückzunehmen und den Rückbau anzuordnen.  Foto: Visualisierung Hagedorn

Das Verwaltungsgericht Minden hatte dem Eilantrag des BUND NRW gegen die Baugenehmigung zum Bau der „SL Riding Ranch“ von Barbara Hagedorn entsprochen und den Bau gestoppt. Sowohl die Stadt als Beklagte als auch Barbara Hagedorn als Beigeladene haben danach wie berichtet auf Rechtsmittel verzichtet. „Damit ist dieser Beschluss jetzt rechtskräftig, und eine Rücknahme der Baugenehmigung eine logische Konsequenz“, so Jürgen Birtsch vom BUND-Vorstand.

„Mit großer Sorge um den Rechtsfrieden in dieser Stadt haben wir dazu die Mitteilungen des Bauamtes und von Barbara Hagedorn zur Kenntnis genommen“, heißt es dazu in dem Offenen Brief.  Und weiter: „Der Verzicht auf Rechtsmittel ist offenbar zwischen Stadt und Hagedorn abgestimmt worden“.

Adalbert Niemeyer-Lüllwitz

Man wolle jetzt gemeinsam die Antragsunterlagen „nachbessern“, mit einer neuen Betriebsbeschreibung und einem überarbeiteten Wirtschaftlichkeitsgutachten. „Wir als Naturschutzverband sehen darin den erneuten Versuch, einen privilegierten Landwirtschaftsbetrieb vorzutäuschen und das Bau- und Naturschutzrecht so auszuhebeln“, so dazu Adalbert Niemeyer-Lüllwitz für den BUND. Und weiter: „Dass hier offenbar eine Genehmigungsbehörde Hand in Hand mit einer finanzstarken Antragstellerin versucht, den Weg für ein weiterhin rechtswidriges Bauvorhaben zu ebnen, ist für uns als Bürger dieser Stadt inakzeptabel“.

Mit dem Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Minden hätten Stadt Bielefeld und Barbara Hagedorn anerkannt und eingestanden, dass die Baugenehmigung rechtswidrig ist. Mit dem Vorhaben würde, so das Gericht, kein sich selbst tragender landwirtschaftlicher Betrieb gegründet. Vielmehr handelt es sich um eine Freizeit-Pferdesportanlage, ein mit den Einkünften der Eigentümerfamilie beziehungsweise des Eigentümerunternehmens finanziertes Hobby.

Und der Bau solcher Anlagen wäre in Landschaftsschutzgebieten eindeutig verboten. Auch eine Überarbeitung des Bauantrages könne an dieser klar erkennbaren Ausrichtung der Anlage auf Reitsport und das Training von Reitpferden nichts ändern. Der BUND geht deshalb davon aus, dass eine überarbeitete neue Baugenehmigung einer juristischen Überprüfung nicht standhalten wird. Es gäbe deshalb nur eine rechtmäßige Lösung, die auch in dem Offenen Brief gefordert wird: „Die auf Grundlage einer unrechtmäßigen Baugenehmigung begonnenen Gebäudeteile müssen wieder zurück gebaut werden. Der Ursprungszustand, das dort vorher vorhandene Grünland, ist wieder herzustellen“.

Der Brief setzt sich auch mit der Frage der Haftung bei einem Rückbau der Anlage auseinander und sieht Barbara Hagedorn klar in der Hauptverantwortung. Mit dem Verzicht auf Rechtsmittel habe sie eingestanden, dass der eingereichte Bauantrag fehlerhaft und unzureichend war, also für eine rechtswirksame Baugenehmigung nicht genügt hat. Sie habe zudem mit Beginn der Bauarbeiten auf Risiko gebaut, denn spätestens mit der ausführlichen Klagebegründung war mit einem solchen Gerichtsbeschluss zu rechnen. Und selbst als das Gericht ihr nahegelegt habe, die Arbeiten ruhen zu lassen, habe sie die Intensität der Bauarbeiten noch erhöht.

 Bauverwaltung ist laut BUND  mitverantwortlich

Maßgeblich mitverantwortlich sei aber auch die Bielefelder Bauverwaltung, die hier aus Sicht des BUND ihrer unabhängigen Prüf- und Entscheidungsfunktion vor der Erteilung einer Baugenehmigung nicht nachgekommen sei.
Der BUND fordert deshalb Rat und Verwaltung auf, die Gründe für diese Fehler aufzuklären. Dazu enthält der Brief eine Liste von mehreren Fragen, die sich auch mit der Frage von wirtschaftlichem Einfluss auf die Entscheidungsfindung befassen.

Startseite
ANZEIGE