Besuchsregelung wird vorübergehend eingeschränkt
Corona-Ausbruch im Krankenhaus Bad Oeynhausen
Bad Oeynhausen
Aufgrund eines Corona-Ausbruchs im Krankenhaus Bad Oeynhausen muss die aktuelle Besuchsregelung zeitlich befristet eingeschränkt werden. Das teilen die Mühlenkreiskliniken (MKK) mit. Betroffen von dem Ausbruch sind elf Personen, darunter sowohl Patientinnen und Patienten als auch Mitarbeitende.
Bis voraussichtlich zum 11. März dürfen nur noch Palliativpatientinnen und -patienten, Patientinnen und Patienten im Sterbeprozess, Begleitpersonen bei Gebärenden und junge Mütter auf der Entbindungsstation sowie Patientinnen und Patienten, die länger als sieben Tage im Krankenhaus liegen, von einer Person besucht werden. Über Regelungen im Einzelfall entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Es gilt zudem die 2G-plus-Regel.
Die Einschränkung der Besuchsregelung ist eine von vielen Maßnahmen, die das eigens gebildete Ausbruchsteam unter der Leitung des Instituts für Krankenhaushygiene der Mühlenkreiskliniken ergriffen hat, um den Ausbruch einzudämmen. „Allen Infizierten geht es den Umständen entsprechend gut“, sagt MKK-Sprecher Christian Busse.
An den übrigen Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke, Rahden und in der Auguste-Viktoria-Klinik gilt die bekannte Besuchsregelung. Weitere Informationen gibt es online.
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