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Coronavirus-Newsblog

NRW kehrt nach Corona-Maßnahmen zur Normalität zurück

Die Landesregierung hat weitere zentrale Corona-Schutzmaßnahmen gestrichen. Sie appelliert an die Eigenverantwortung. Die Kontrollen der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen haben Millionen gekostet. Mehr dazu in unserem Coronavirus-Newsblog.

Von dpa/WB

Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr fällt am 1. Februar (Symbolbild). Foto: dpa

NEWSBLOG

Für wen sind Corona-Bürgertests in NRW kostenpflichtig?

In NRW haben Corona-Infizierte nach der aktuellen Regelung keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Bürgertest. Darauf weist das Landesgesundheitsministerium hin: „Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels eines Schnelltests oder PCR-Test nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann als PCR-Testung in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen. Über die Bürgertestung mittels Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen. Hier besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen.“

Für wen sind Corona-Bürgertests in NRW kostenlos?

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums sind Corona-Bürgertests - vorerst bis einschließlich 28. Februar 2023 - weiterhin für bestimmte Personen kostenlos.

Anspruch auf kostenlose Tests haben bundesweit und damit auch in NRW Besucher, Behandelte oder Bewohner von folgenden Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
  • Tageskliniken
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Entbindungseinrichtungen
  • Unterkünfte von Asylbewerbern und Flüchtlingen

sowie 

  • Pflegende Angehörige

Welche Corona-Regeln gelten aktuell in NRW?

  • Auch in Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 30. November 2022 Erleichterungen bei den Test- und Isolationspflichten nach einer Corona-Infektion. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt in den entsprechenden Einrichtungen allerdings ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
  • Die Maskenpflicht im ÖPNV besteht weiterhin. Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern seit dem 23. Dezember laut neuer Verordnung ohne einen offiziellen negativen Testnachweis betreten werden. Ein Selbsttest reicht in der Regel aus. Allerdings haben einige Kliniken in der Region mitgeteilt, nicht auf die Coronatests mit Zertifikat einer anerkannten Teststelle verzichten zu wollen - darunter die Kliniken in Bielefeld, das Klinikum Herford und Mathilden-Hospital und die Mühlenkreis-Kliniken im Kreis Minden-Lübbecke.
  • Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.

Diese Corona-Schutzverordnung gilt seit dem 30. November 2022 in NRW (PDF): Coronaschutzverordnung NRW ab 30.11.22

Diese Corona-Test- und Quarantäneverordnung gilt seit dem 30. November in NRW (PDF): Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW ab 30.11.22

Wie wird das Infektionsgeschehen in NRW bewertet?

Dafür werden in NRW die drei im Bundesgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren berücksichtigt:

  • die Sieben-Tage-Inzidenz (Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner),
  • die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Fälle der Coronapatienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) und
  • die Auslastung der Intensivbetten.

Über den Fortschritt beim Impfen in Deutschland informiert das Bundesgesundheitsministerium hier.

Die Entwicklung der Corona-Fallzahlen in den Landkreisen

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