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Der Vorsitzende des Teckelklubs Lippe steht wegen mutmaßlicher Tierschutzverstöße vor Gericht

„Die Füchsin war in Todesangst“

Lemgo

Deutschlandweit ermitteln Staatsanwälte nach Anzeigen von Tierschützern gegen Betreiber sogenannter Schliefenanlangen, die zur Ausbildung von Jagdhunden für die Fuchsjagd dienen. Dabei geht es um die Frage, ob die grundsätzlich erlaubten Anlagen tierschutzgerecht betrieben werden. Ein entsprechender Strafprozess, der am Donnerstag vor dem Amtsgericht Lemgo begann, könnte Signalwirkung haben.

Die Füchsin sitzt in der Falle. Sie hört den Lärm von Schlägen auf ihr Verließ und das Bellen von Jagdhunden. „Sie hat offensichtlich Todesangst“, sagt Prof. Hansjoachim Hackbarth, der die heimlich in Lemgo gemachten Aufnahmen ausgewertet hat. Foto: privat

Eine Schliefenanlage ist ein künstliches, unterirdisches Rohrsystem, das einem Fuchsbau nachempfunden ist. In die Rohre wird ein gezähmter Fuchs gesetzt, der sonst in einem Käfig gehalten wird. Durch Löcher in den Rohrwänden wird das Tier mit Stöcken durch die Tunnel getrieben, bis es im sogenannten Kessel ankommt, seiner „Wohnkammer“. Dort wird der Fuchs eingesperrt, um Körperkontakt mit den Jagdhunden zu vermeiden, die nun in die Tunnel geschickt werden. Sie sollen lernen, den Fuchs aufzuspüren und ihn durch Bellen aus dem Bau zu treiben – später vor die Flinte eines Jägers.

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