Neue Schutzverordnung: 3 G- und 2G+ entfallen genau wie Maskenpflicht in vielen Bereichen
Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag in NRW
Düsseldorf
Ab Sonntag macht sich Nordrhein-Westfalen locker: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 0 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben. Und in den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit.
Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“
Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 30. April.
Es entfällt:
- 3G- und 2GPlus-Zugangsbeschränkungen in Restaurants, Bars oder Diskotheken
- allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen wie Supermärkten, Schulen oder in der Gastronomie
Die Maskenpflicht kann aber per Hausrecht durchgesetzt werden!
Maskenpflicht bleibt:
- in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
- in Innenräumen in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen)
- im Öffentlichen Personennahverkehr
Testpflicht bleibt:
- in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (gilt für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen)
- auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen
Minister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“