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Sieben-Tages-Inzidenz seit fünf Werktagen unter 100 – Bundesnotbremse entfällt

Es ist wieder deutlich mehr erlaubt im Kreis Paderborn

Paderborn

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat eine neue Allgemeinverfügung für den Kreis Paderborn erlassen. Da der Schwellenwert der Sieben-Tages-Inzidenz von 100 im Kreis Paderborn an fünf Werktagen in Folge unterschritten wurde, können ab Samstag nun weitere Lockerungen erfolgen, da die sogenannte Bundesnotbremse entfällt.

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Mit den neuen Lockerungen dürfte die Paderborner Innenstadt in den nächsten Tagen wieder voller werden. Die Maskenpflicht in einigen Straßen bleibt jedoch bestehen Foto: Jörn Hannemann

Außerdem gelten unter Beachtung der Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes folgende Regelungen in Stadt und Kreis Paderborn:

Was ist mit Kontaktbeschränkungen?

Erlaubt sind Treffen zwischen beliebig vielen Personen des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene) aus einem anderen Haushalt. Treffen dürfen sich privat und öffentlich jetzt auch wieder fünf Personen aus zwei Haushalten plus die zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Geimpfte und Genesene.

Darf ich nach 22 Uhr meine Wohnung verlassen?

Die Ausgangsbeschränkungen fallen weg. Alle Paderborner dürfen sich auch zwischen 22 Uhr und fünf Uhr wieder außerhalb ihrer Wohnung aufhalten.

Wo kann ich einkaufen?

Neben Geschäften des erweiterten täglichen Bedarfs dürfen auch wieder andere Geschäfte (z.B. Baumärkte) besucht werden. Ein Termin ist dafür nicht mehr nötig. Erforderlich bleiben das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske sowie ein negatives Corona-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf (Selbsttest genügt nicht). Für Geimpfte und Genesene gibt es Erleichterungen, die in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nachzulesen sind. Die Begrenzung der Kundenzahl ist weiter notwendig. Zulässig ist nun aber die doppelte Kundenanzahl, nämlich ein Kunde pro 20 Quadratmeter.

Was gilt für die Gastronomie?

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastro­nomischen Einrichtungen ist im Außenbereich mit negativem Testergebnis zulässig. Dabei dürfen die Sitz- und Stehplatzkapazitäten nicht überschritten werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung nur zulässig, sofern ein Sitz- oder Stehplatz zugewiesen wurde. Hierbei sind die Kontaktdaten mitzuteilen.

Wie sieht es mit Freizeiteinrichtungen aus?

Öffnungen kleinerer Außeneinrichtungen wie Minigolf, Kletterpark und Hochseilgarten werden wieder erlaubt. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis. Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, daher ist die Besucheranzahl vom Betreiber des Bades entsprechend zu begrenzen. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis. Weiter geschlossen bleiben Indoorspielplätze, Badeanstalten, Spaßbäder, Hotelschwimmbäder, Thermen und Wellnesszentren, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe. Untersagt bleiben auch gewerbliche Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art sowie touristischer Bahn- und Busverkehr.

Sind Kultureinrichtungen geöffnet?

Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen sind wieder möglich. Die Besucherinnen und Besucher müssen über ein negatives Testergebnis verfügen und die Mindestabstände müssen eingehalten werden. Der Veranstalter muss einen Sitzplan erstellen, damit im Fall von Ansteckungen die Sitznachbarn gewarnt werden können. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich.

Darf ich Sport treiben?

Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist nun wieder mit bis zu 20 Personen zulässig. Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen ist unter Beachtung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zulässig. Bei Sportveranstaltungen sind nun Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis auf Sitzplätzen wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen.

Wie finden Beerdigungen statt?

Hier gibt es nun keine Begrenzung der Höchstzahl. Der Mindestabstand zwischen nahen Angehörigen darf unterschritten werden. Hierbei sind dann die Kontaktdaten für die einfache Rückverfolgbarkeit festzuhalten.

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