Bundesgerichtshof hebt Urteil auf: Landgericht Detmold muss erneut beraten
„Führerscheinkönig“ mit Revision in Teilen erfolgreich
Karlruhe/Detmold
Das Landgericht Detmold muss erneut über den Fall des selbst ernannten „Führerscheinkönigs“ von Detmold beraten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nach Angaben des verurteilten Rolf Herbrechtsmeier am 20. Juli 2021 in der Revision ein Urteil aus dem Jahr 2020 in Teilen aufgehoben.
Nach dpa-Informationen war nach Überzeugung der BGH-Richter ein Teil der Vorwürfe bereits bei der Anklage im Dezember 2018 verjährt.
Laut den Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei soll Herbrechtsmeier tausendfach dabei geholfen haben, dass Autofahrer, denen in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, einen Ersatz im EU-Ausland bekommen. Zahlreiche Kunden aus dem ganzen Bundesgebiet aber gingen laut Anklage trotz geleisteter Zahlungen leer aus. Die Anklageschrift umfasste 188 Seiten mit über 1000 gelisteten Zeugen.
Das Landgericht hatte den „Führerscheinkönig“ nach einem Mammut-Verfahren wegen Betruges und versuchten Betruges zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Weil 20 der 37 verhängten Einzelstrafen verjährt waren, muss jetzt eine andere Kammer des Landgerichts über eine neue Gesamtstrafe entscheiden (Az.: 4 StR 439/20).
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