Nur die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollten sich beeilen
Führerscheinumtausch sorgt für Aufregung: Straßenverkehrsamt Paderborn beruhigt
Paderborn
Viele besorgte Anrufe erreichen derzeit das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn: "Hätte ich meinen Führerschein bereits umtauschen müssen? Verliert der jetzt seine Gültigkeit?" In den meisten Fällen ist die Aufregung unangebracht. „Vom Führerscheinumtausch betroffen ist erst einmal nur ein kleiner Personenkreis“, sagt Jürgen Niggemeyer, der Leiter des Straßenverkehrsamtes.
Eng wird es im Januar dieses Jahres lediglich für alle, die noch mit einem grauen oder rosafarbenen Führerschein unterwegs sind und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 zählen: Diese Führerscheine verlieren am Mittwoch, den 19. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Das Ablaufdatum bezieht sich jedoch „nur“ auf das Führerscheindokument und nicht auf die Fahrerlaubnis. Betroffene dürfen zwar weiter mit dem PKW oder Motorrad unterwegs sein, „begehen aber eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Kontrolle müssen sie mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Das ist nicht dramatisch, aber ärgerlich und vermeidbar“, bekräftigt Niggemeyer. Auch besteht kein Grund zur Panik: „Wer uns seine Unterlagen in den nächsten Tagen zukommen lässt, der erhält zeitnah ein vorläufiges Dokument, mit dem auch über den 19. Januar hinaus die Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann“, so Niggemeyer.
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise: Zunächst wird die Umtauschpflicht nach Geburtsjahrgängen organsiert, später dann nach dem Ausstelldatum. Diese Staffelung soll die Bundesdruckerei, aber auch die Fahrerlaubnisbehörden entlasten.
Umtausch kostet etwa 30 Euro
Wer möchte, kann seinen alten Führerschein behalten, der jedoch entwertet wird. Die Kosten des Umtausches liegen bei rund 30 Euro. Der EU-Kartenführerschein ist befristet auf 15 Jahre. Aber auch diese Befristung hat nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun. Der Ablauf bezieht sich lediglich auf den Führerschein, also den physischen Nachweis, dass man fahrberechtigt ist.
Das Straßenverkehrsamt hat bereits vor mehreren Wochen allen betroffenen Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958, die ermittelt werden konnten, die vollständigen und vorausgefüllten Antragsunterlagen auf dem Postweg zugesandt. Sie müssen nur noch unterschreiben und die Unterlagen zusammen mit einem biometrischen Passbild, der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments sowie dem Original-Führerschein an das Straßenverkehrsamt senden. Das Anschreiben kann in der Zwischenzeit mitgeführt werden, um den beantragten Umtausch nachzuweisen.
Wer kein Schreiben bekommen oder dieses verlegt hat, kann die Unterlagen per Mail an [email protected] anfordern. Dabei muss der vollständige Name, das Geburtsdatums und gegebenenfalls der Geburtsname mitgeteilt werden. Auch online kann der Antrag im Serviceportal des Kreises unter kreis-paderborn.de/fuehrerschein-antrag gestellt werde. Dabei kann das biometrische Passbild und die Kopie des Ausweises hochgeladen werden. Lediglich der alte Papierführerschein muss noch per Post an das Straßenverkehrsamt geschickt werden, um dort entwertet zu werden.
Im Laufe dieses Jahres müssen zudem Personen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die aktuell noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, ihre Fahrerlaubnis umtauschen. Diese Führerscheine verlieren am 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Auch diesem Personenkreis hat das Straßenverkehrsamt die Antragsunterlagen bereits fast vollständig zukommen lassen.
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