Amtsgericht Lemgo: Strafbefehl gegen ehemaligen Mitarbeiter der Polizei Paderborn
Geldstrafe für Kinderpornos
Paderborn/Lemgo
Das Amtsgericht Lemgo hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Detmold einen Strafbefehl über 5400 Euro gegen einen ehemaligen Mitarbeiter (35) der Polizei Paderborn erlassen. Er soll kinder- und jugendpornografische Bilder besessen haben.
Der in Lemgo lebende Mann war 2018 aufgeflogen, nachdem er in einem Freibad Fotos von einem Mädchen gemacht haben soll. Bei zwei Durchsuchungen seiner Wohnung 2018 und 2019 wurden fast 100 Bilder entdeckt.
Brisant war, dass der Mann als Regierungsangestellter bei der Polizei Paderborn Datenträger auswerten sollte und an seinem Arbeitsplatz auch mit sogenannter Kinderpornografie zu tun hatte. Den Arbeitsplatz bei der Polizei hatte er erst nach der ersten Wohnungsdurchsuchung angetreten. Als die Vorwürfe bekanntwurden, folgte die Kündigung.
Gegen den Strafbefehl kann der Mann Einspruch einlegen.
Startseite