Kreis Herford erweitert Immunisierungs-Angebot gegen Corona für 12- bis 15-Jährige erneut
Impfungen an Schulen in Planung
Herford
Der Kreis Herford will seine Impfangebote gegen Corona für 12- bis 15-Jährige erneut erweitern. Hintergrund ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Impfungen an den Schulen sind in Planung. „Nach dem neuesten landesweiten Impferlass können nun Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren auch ohne die Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden“, teilt die Kreisverwaltung mit. Zudem sei die schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten ausreichend – zuvor galt noch, dass beide Sorgeberechtigten schriftlich einwilligen mussten. Eine weitere neue Regelung ist, dass das notwendige Aufklärungsgespräch nicht mehr zwingend durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt durchgeführt werden muss.
Der Kreis plant an einigen weiterführenden Schulen in den neun Städten und Gemeinden des Kreises Impfangebote für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren. Schon ab der kommenden Woche sollen die ersten Impfungen an Schulen beginnen. Dafür werden mobile Impfteams an den Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs unterwegs sein. Die konkreten Schulen und die Termine werden noch bekanntgegeben. Es besteht dort dann auch die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen sowie Eltern, Geschwister und andere Personen ab 12 Jahren, sich impfen zu lassen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Absprache mit den Schulträgern
Die für die Impfungen an den Schulen vorgesehen mobilen Impfteams werden derzeit in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung aufgestockt. Die konkrete Umsetzung wird am Ende dieser Woche mit den Schulträgern abgestimmt.
„Damit schaffen wir die Voraussetzungen für ein unkompliziertes Impfangebot, mit dem wir viele Kinder und Jugendliche erreichen können“, erklärt Norbert Burmann, Gesundheits- und Sozialdezernent des Kreises.
Ab der kommenden Woche, 23. August, können sich grundsätzlich alle Personen ab 12 Jahren auch ohne Termin im Impfzentrum impfen lassen. Ohne eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch nicht gewährleistet, dass vor Ort tatsächlich ein Kinder- oder Jugendarzt zur Beratung zur Verfügung steht. Ist dem nicht so, wird die Impfaufklärung von den anderen anwesenden Ärztinnen und Ärzten durchgeführt.
Wenn Kinder oder Eltern sich aber eine konkrete Beratung durch Kinderärztinnen und -ärzte wünschen, sollte vorher zwingend ein Termin über die Internetseite des Kreises Herford gebucht werden. Dann kann diese Beratung sicher stattfinden. Für diese Fälle sind ab sofort zusätzliche Termine für Impfungen von 12- bis 15-Jährigen freigeschaltet
Die Termine für Erstimpfungen für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren gibt es zunächst bis zum 5. September – mit Unterbrechung am 3. September. Sie sind online buchbar. Es muss dann dort auch direkt der Zweittermin mit gebucht werden.
Nur ein Sorgeberechtigter muss unterschreiben
Neben den üblichen mitzubringenden Unterlagen wie Lichtbildausweis, Krankenkassenkarte und Impfpass (wenn vorhanden), müssen Kinder und Jugendliche eine Einwilligung der Sorgeberechtigten mitbringen. In der Vergangenheit musste diese von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Nach neuer Erlasslage reicht die Unterschrift eines Sorgeberechtigten allerdings aus.
Die üblichen Anamnese-, Aufklärungs- und Einwilligungsbögen müssen ebenfalls von einer sorgeberechtigten Person unterschrieben werden. Eine sorgeberechtigte Person kann das Kind auch zur Impfung begleiten.
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